Spanisches Kolonialreich
Das Spanische Kolonialreich erstreckte sich über beide Teile Amerikas, Afrika, Asien und Ozeanien, mit terrritorialen Schwerpunkt in Amerika. Im Zenit seiner Macht, war das spanische Kolonialreich eines der größten Reiche in der Menschheitsgeschichte und zudem eines der ersten globalen Reiche. Es überdauerte vom 15. Jahrhundert bis zur Zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
[Bearbeiten] Anfänge
Als Anfang des spanischen Kolonialismus kann man die systematischen Eroberungen der Krone Aragon im Mittelmeerraum im 13. und 14. Jahrhundert ansetzen, dabei wurden unter anderem Neapel-Sizilien, Sardinien und sogar Gebiete im heutigen Griechenland in das Reich eingegliedert. Dabei stieß man häufig mit dem expandierenden Osmanischen Reich (siehe: Herzogtum Neopatria) und den italienischen Seerepubliken Genua und Pisa zusammen (siehe: Korsika), die Aragon viele Gebiete und Kolonien streitig machten. Erst mit der Einigung Aragons und Kastilien durch die Heirat Isabella I. von Kastilien mit Ferdinand II. von Aragón 1469 begann man sich zunehmend für Entdeckungsfahrten in westlicher Richtung zu interessieren. Ein weiterer Grund war auch, dem portugiesischen Konkurrenten möglichst zuvor zu kommen.
[Bearbeiten] Eroberung des Kolonialreichs
[Bearbeiten] Ursprünge
Nach der Wiederentdeckung Amerikas durch den genuesischen Seefahrer Christoph Columbus im Dienste der Kastilischen Krone begann die Conquista (span. Eroberung) des Doppelkontinents. Zahlreiche spanische Abenteurer und Glücksritter, die großteils aus der Extremadura stammten oder Veteranen der Reconquista waren strömten in die Neue Welt um so schnell zu Ruhm und Reichtum zu gelangen. Die Extremadura war zu dieser Zeit eine kahle, öde und verarmte spanische Provinz; während der Erstgeborene gewöhnlich das Land des Vaters erbte, konnten die Zweit- oder Drittgeborenen nur als Soldaten ihren Lebensunterhalt sichern, so nahmen viele an der Reconquista teil, nach dem Fall Granadas 1492 verloren sie allerdings ihre Lebensgrundlage. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die beiden bedeutendsten Conquistadoren Hernán Cortés und Francisco Pizarro ebenfalls aus dieser Provinz stammten. Bereits in der Kapitulation von Santa Fé, die Columbus mit Isabella I. von Kastilien und Ferdinand II. von Aragon schloss, sind schon die Grundzüge der Conquista erkennbar.
Wie aus dem Vertrag ersichtlich war es das Ziel der spanisch-kastilischen Krone neue Länder zu entdecken und diese zu erobern und auszubeuten, um so einen Weltmachtsstatus zu erreichen, den zu dieser Zeit Portugal innehatte. Auch wird die spätere Praxis der Capitulación ersichtlich, in der sich ein Conquistador in einem Vertrag mit dem König verpflichtete, militärische Inbesitznahme im Namen der Krone, die zivile Besiedlung der neu gegründeten Kolonien und die Missionierung der indigenen Bevölkerung zum Katholizismus auf eigene Kosten zu übernehmen gegen die Zusicherung des königlichen Anteils von zwanzig Prozent (Quinto real) der gefundenen Edelmetalle, die Capitulación war also eine Art königliche Lizenz an einen Privatunternehmer. Nach erfolgreicher Eroberung bekamen die Antragsteller meist den Titel eines Vizekönigs, Gouverneurs oder eines Generalkapitäns, so wurde beispielsweise Cortes nach der Eroberung Mexikos zum Generalgouverneur und Pizarro nach der Eroberung Perus zum Generalkapitän ernannt. Nach Unterzeichnung der Capitulación oblag dem Unternehmer die Aufgabe, seine Expedition auszurüsten sowie Seeleute, Priester und Soldaten anzuwerben. Da die Conquistadoren in der Regel keine königliche Soldaten oder Söldner waren, die einen festen Sold oder eine feste Heuer erhielten, sondern Freiwillige, die sich für den Kauf ihrer Ausrüstung selbst verschuldeten, war ihr Interesse darauf gerichtet, maximalen Gewinn aus der Expedition zu schlagen, denn nur so waren die Schulden abzutragen.[1]
Die Folge dieser Eroberungspolitik Kastiliens war das Encomienda-System, das 1503 von Isabella I. eingeführt wurde, dabei wurden den Conquistadoren sehr große Landgüter mitsamt der darin lebenden indigenen Bevölkerung übertragen; Lehnsherr der indigenen Bevölkerung war aber formal das spanische Königspaar; es beauftragte den Auftragnehmer damit, für den Schutz und die Missionierung der dort lebenden Indianer zu sorgen. In der Praxis wurden die Indianer allerdings versklavt, eine Verbesserung der indianischen Situation trat erst mit den Leyes de Burgos, in denen ausdrückliche jede Gewaltanahnwendung der Encomenderos gegenüber den Indianern verboten wurden, dennoch änderte sich in der Praxis äußert wenig, der spanischen Krone fehlte schlichtweg ein Kontrollorgan in der Neuen Welt. Die in vielen Fällen unzureichende Umsetzung der Gesetze führte zu zahlreichen Protesten und Forderungen, in der Tat betrachtete man die Gesetze nur als Legalisierung der bereits tristen Situation. Erst durch den Dominikaner Bartolomé de Las Casas, der die Zustände der indigenen Bevölkerung in Spanien anprangerte, kam es 1542 zu den Leyes Nuevas (Neuen Gesetzen), in der schließlich die Indianer unter den direkten Schutz der Krone gestellt wurden. Jedoch wurden auch diese nicht umgesetzt und bereits 1545 teilweise wieder zurückgenommen, so wurde das Encomienda-System de facto bis 1549 weitergeführt. Mit der Schaffung des so genannten Repartimiento-Systems wollte man einen wirksamereren Schutz der Indianer erreichen, sie lebten von nun an in Gemeinschaften und verpflichteten sich Männer aus ihren eigenen Reihen für zeitlich begrenzte Projekte seitens des Staates als Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Der Umfang dieser Arbeitskraft betrug zwei bis vier Prozent der männlichen Bevölkerung. Die Einteilung überwachte der (Regional)Gouverneur oder der Corregidor beziehungsweise Alcalde Mayor, der auch für den Schutz der indigenen Bevölkerung zuständig war und Missstände aufzuzeigen hatte.[2]
[Bearbeiten] Durchführung der Conquista
→ Hauptartikel: Spanische Eroberung Mexikos, Spanische Eroberung Perus, Leyenda negra
Das oberste Ziel der Conquistadoren war nicht die Erschließung neuer Gebiete und deren Besiedlung, sondern die Suche nach Gold und anderen Reichtümern, wofür der Mythos des sagenhaften Goldlandes El Dorado von entscheidender Bedeutung war. Dabei gingen sie meistens rücksichtslos und brutal gegenüber der indigenen Bevölkerung vor. So ließ beispielsweise Pizarro 5000 unbewaffnete Inka ermorden, um an den ersehnten Goldreichtum zu gelangen.
Durch das Requerimiento wurde den Conquistadoren eine Genehmigung durch die spanische Monarchie erteilt, in der die Indianer Mittel- und Südamerikas zur bedingungslosen Kapitulation und gleichzeitigen Unterwerfung unter die Herrschaft der spanischen Krone aufgefordert wurden.[3] Da das Dokument nur auf Spanisch verlesen wurde, verstanden die meisten Indianer deren Sinn nicht und lehnten es daher ab, so wurden sie schließlich zu vogelfrei erklärt und ermordet.
Durch zielgerichtete Zerstörung gelang es unter anderem Hernán Cortés das Reich der Azteken und Francisco Pizarro das Großreich der Inka zu erobern und auf deren Trümmern schließlich die Vizekönigreiche Neuspanien und Peru zu gründen.
Von entscheidender Bedeutung für die Durchsetzung der Spanier in der Neuen Welt war die Gründung von Städten. Städte waren sichere Rückzugpunkte sowohl gegenüber feindlich gesinnten Indianer, als auch gegenüber anderen europäischen Mächten, insbesondere Portugal und England, die Spanien Territorien am Rio de la Plata (Colónia do Sacramento) und Nordamerika (Nootka-Territorium) streitig machten, außerdem waren sie auch Zentren der Verwaltung, der Bildung und des inneramerikanischen Handels.
Dabei machte die spanisch-kastilische Krone genau Angaben, wie und wodurch eine Stadt gegründet werden sollte. Dabei wollte man jene Situation vermeiden, die zur Beginn der Kolonisation der Insel Hispaniola eintrat, als viele spanische Siedlungen (La Navidad, La Isabela) nach kurzer Zeit wieder aufgegeben werden musste oder durch Indios zerstört wurden, ehe man 1498 mit Santo Domingo die erste dauerhafte Siedlung errichtete, die dann bis zur Eroberung Mexikos der Sitz des Vizekönigs beziehungsweise des Gouverneurs war. Durch gezielte Auswahl gründete man zunächst nur Städte in dünn besiedelten entlegenen Gebieten, wie beispielsweise in Kalifornien oder in Nevada. Auch versuchte man bestehende Städte und Zentren der Indios zu erobern. Cortes gelang es schließlich 1521 Tenochtitlán, die Hauptstadt des Azteken-Reiches einzunehmen auf deren Ruinen dann Mexiko-Stadt gegründet wurde, die neue Hauptstadt des Vizekönigreiches Neuspanien. Die Spanier zerstörten systematisch jede sichtbare Erinnerung an die alte Kultur und erbauten dort, wo die großen Tempel und Herrscherdomizile standen, ihre Kirchen und Paläste im Stile der Renaissance. Als die Stadt weiter angewachsen war, legte man schließlich den Lago de Texcoco trocken, der See von dem Tenochtitlán umgeben war.
Die Conquistadoren gingen so auch im Inkareich vor. So wurde Cuzco, die Hauptstadt des Inka-Reiches, vollständig zerstört und verlor seine Hauptstadtfunktion an das 1535 von Pizarro an der peruanische Küste gegründete Lima. Die Stadt beherbergte zunächst lediglich ein Dutzend Conquistadoren, und die Hausdächer waren aus Schilf. 1542 gründeten die Spanier dann das Vizekönigreich Peru mit Lima als Hauptstadt. Im 16. Jahrhundert wurde in Spanisch-Amerika insgesamt mehr als 40 Städte gegründet, die alle bis auf Mexiko-Stadt und Cuzco aus geopolitischen und ökonomischen Erwägungen Neugründungen waren. Viele dieser Städte wurden nach bekannten Städten in Spanien (zum Beispiel Santa Fe, Córdoba, Guadalupe, Granada) oder durch die Gottesfürchtigkeit der Spanier nach Heiligen (z. B. San Francisco, Santa Maria, San Antonio) oder heiligen Gegenständen benannt (z. B. Vera Cruz, Sacramento). Die örtliche Beschaffenheit spielte auch eine Rolle, so erhielt beispielsweise Las Vegas seinen Namen von den dort vorgefunden Flussauen. In einigen Fällen wurde der indigene Name aber auch beibehalten, so wie bei dem schon erwähnten Cuzco oder bei Manila auf den Philippinen, die die Hauptstadt Spanisch-Ostindiens bildete.
Durch den enormen Verwaltungsapparat, wurden gut ausgebildete Kolonialbeamte benötigt. Schon sehr früh wurden daher Universitäten in der Neuen Welt errichtet. 1538 wurde in Santo Domingo die erste spanische Universität auf amerikanischen Boden gegründet, 1551 folgte Mexiko-Stadt und Lima. Durch diese Entwicklung wurden viele Städte zu Bildungszentren.[4]
[Bearbeiten] Kolonialverwaltung unter den Trastámaras und Habsburgern
[Bearbeiten] Das System der Vizekönige
Nach der ersten Phase der Conquista errichtete die spanisch-kastilische Krone Verwaltungseinheiten in den ehemaligen Großreichen der Azteken und Inkas, dabei wurden die bestehenden wirtschaftlichen und kulturellen Zentren oft beibehalten. So war nach der Zerstörung Tenochtitláns aus deren Resten Mexiko-Stadt gegründet worden, das dann schließlich die Hauptstadt Neuspaniens wurde. Da in den Ländern der Krone Aragon schon seit dem Mittelalter das System der Vizekönige eingeführt war, übertrug man dies, obwohl Aragon von der Kolonialisation ausgeschlossen war, nun auch auf die Neue Welt, so wurde 1535 das Vizekönigreich Neuspanien und 1544 das Vizekönigreich Neu-Kastilien, das dann später in Peru umbenannt wurde, gegründet.
Für das Amt des Vizekönigs sah die Krone eigentlich keine, im Gegensatz zu den unteren Verwaltungsebenen, besondere Befugnisse im Verwaltungs-, Militär- und Jurisdiktionsbereich vor. Der Vizekönig hatte vielmehr die Aufgabe die spanisch-kastilische Monarchie in der Neuen Welt zu repräsentieren und war daher eine allgemeine politische Autorität, die in strittigen Fällen, in denen die normale Verwaltungsinstanzen versagten, eine Entscheidung fällte. Auch des Bezeichnung des Vizekönigs als ein Amt erweist sich für die frühe Phase der Vizekönigreiche als unrichtig, da sich eigentlich nur eine besondere Vollmacht handelte, die vom spanisch-kastilischen Monarchen an den Vizekönig delegiert worden war. Der Vizekönig übte also in Vertretung des Monarchen die oberste Regierungsgewalt (Gobiero Superior) aus und hatte daher für die Überwachung der Rechtsprechung, dem Wohlergehen der Untertanen, für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zu sorgen, den katholischen Glauben zu verbreiten, die Indianer zu schützen bzw. zu integrieren und verdiente Conquistadoren, sowie deren Nachkommen zu belohnen. Durch diese „monarchischen“ Aufgaben musste der Vizekönig auch einen eigenen Hof halten und ein spezielles Zeremoniell ähnlich dem des Königs im Mutterland durchführen, auch eine eigene Leibgarde, die nur seinem Befehl unterstand, wurde ihm zugeteilt. Alle diese königlichen Eigenschaften sollten die Verbundenheit des Königs mit seinen Untertanen in den Kolonien symbolisieren und sie damit an die spanisch-kastilische Krone binden.
Des Weitern konnte der Vizekönig in seiner Eigenschaft als stellvertretender König den übrigen kolonialen Beamten auch Befehle erteilen, hatte aber nicht die Erlaubnis in die Amtsbefugnisse einzugreifen oder gar Kompetenzen zu beschneiden. Da die Vizekönig sowohl Gouverneure, also auch Präsidenten der Audiencias in den Hauptstädten waren und gleichzeitig auch noch das Amt eines Generalkapitäns innehatten, fielen ihnen deshalb im begrenzten geographischen Rahmen auch Verwaltungs-, Justiz- und Militäraufgaben zu. Ein Vizekönig musste im Gegensatz zu den anderen königlichen Kolonialbeamten auch immer diese drei zusätzlichen Ämter bekleiden, ein Grund dafür war, dass somit die rein politische Macht des Vizekönig gefestigt wurde und damit sicher gestellt werden konnte, dass ausschließlich er an der Spitze der spanisch-kastilischen Kolonialverwaltung stand[5].
Siehe auch: Liste der Vizekönige Neuspaniens, Liste der Vizekönige von Peru, Liste der Vizekönige Neugranadas, Liste der Vizekönige des Río de la Plata
[Bearbeiten] Innere und äußere Struktur der Vizekönigreiche
[Bearbeiten] Real Audiencias
Wurden Anfang des 16. Jahrhunderts noch die Rechtsprechung und königliche Gerichtsbarkeit in kastilischen Mutterland (Audiencia von Valladolid/Granada) abgewickelt, entschloss man sich auf Grund der Entfernung und der fehlenden Rechtsinstitutionen in der Neuen Welt 1511 eine Real Audiencia, also einen königlichen Appellationsgerichtshof in Santo Domingo auf Hispaniola einzurichten. Ziel dieser neuen Einrichtung war es natürlich die Macht des Vizekönigs und Gouverneurs von Westindien Diego Columbus, Christoph Columbus’ Sohn, so weit wie möglich zu begrenzen.
Diese Einrichtung stellt auch den ersten Versuch da, die eroberten Gebiete politisch-administrativ zu ordnen, was vor allem in der Anfangsphase in der Karibik besonders schwierig war, da die Krone zunächst die Tragweite der Entdeckungen unterschätzte hatte und daher keine Konzepte für die Verwaltung entwickelt wurde.
So wurde Christoph Columbus zwar in den Capitulaciones de Santa Fe der Titel eines Gouverneurs und Vizekönigs zuerkannt, allerdings ohne eigentliche politische Macht und Autorität, so ergab sich durch zahlreiche Aufstände der Kolonialisten ein unüberschaubares Durcheinander und Willkürherrschaft, durch die fehlende von einander getrennte Aufgabenbereiche. Auch Columbus Nachfolger Francisco de Bobadilla, der ab 1499 als Gouverneur eingesetzt wurde gelang es nicht die Region zu befrieden und eine effiziente Verwaltung zu installieren, erst Nicolás de Ovando konnte eine einigermaßen stabile Verwaltung, durch die konsequente Anwendung des Encomienda-System, durchsetzen . Später übertrug man die Verwaltung wieder auf die Familie Columbus, so dass schließlich Diego Columbus wieder als Vizekönig und Gouverneur eingesetzt wurde, allerdings mit der Beschränkung auf die Inseln und Gebiete die nur sein Vater entdeckte hatte . In der Folgezeit wurde Diego zwischenzeitlich wieder abberufen und die Regierungsverantwortung an die Real Audienica direkt und schließlich so gar an den Mönchorden der Hieronymiten übertragen.
Diesem Durcheinander der unterschiedlichen Ansprüche und Verwaltungsebenen wollte man nun mit der Schaffung einer Real Audienica einen Riegel vorschieben und die Verwaltung ausschließlich von der Krone abhängig machen.
Nachdem die Eroberung Mexikos weiter fortgeschritten war entschloss man sich 1527 eine weitere Audiencia in Mexiko-Stadt einzurichten, um sofort nach der Eroberung klare Verhältnisse zu schaffen und eine Wiederholung der „Karibik-Schwierigkeiten“ zu vermeiden. Die Real Audiencia von Mexiko war auch, im Gegensatz zu der in Santo Domingo zuständig für letzinstanzliche rechtliche Angelegenheiten und war daher auch berechtigt das königliche Siegel zu führen. Auch hier wollte man die Kompetenzen des Conquistadors Hernando Cortes als Generalkapitän und Gouverneur von Neuspanien einschränken. Später wurde dieses Verfahren zu Praxis in dem man neue Audiencias schuf, die die Befugnisse und rechtlichen Stellungen der Conquistadoren und anderen verdienten Einzelpersonen beschnitt, um eine gefährliche Machtkonzentration in den Händen einer Person zu verhindern. In Folge dessen, gründete man weitere Audiencias 1542 Guatemala, 1548 Guadalajara und schließlich 1583 wurde auch auf den Philippinen, die ebenfalls zum Vizekönigreich Neuspanien gehörten, eine eigene Audiencia in Manila eingerichtet. Im Vizekönigreich Peru gründete man schon 1535 (also noch vor der Gründung 1542) die erste Audiencia in Panama, 1542 kam Lima hinzu, 1548 Bogotá, 1559 Charcas, 1563 Quito und 1603 Chile. Zunächst erhielten nicht alle Audiencias dieselben Rechte und Privilegien, doch bereits unter Philipp II. wurden alle Audiencias in der Neuen Welt und auf den Philippinen der Status einer Chancillería übertragen, die nun berechtig war auch das königliche Siegel zu tragen und damit die Vollmacht, Verordnungen im Namen des Königs zu erlassen. Dies war insofern von Bedeutung, da die Richter und Justizbeamten auch für die Kontrolle und Überwachung der Gouverneure und Generalkapitäne zuständig waren, oder im Fall von Krankheit oder Tod selbst vorübergehend die zivile und militärische Verwaltung der Kolonien übernahmen. Die Audiencias wurden somit zu den eigentlichen Kolonialbehörden und damit zu Zentren der Verwaltung in der Neuen Welt, das ein flächendeckendes Verwaltungssystem ermöglichte, welches nach streng bürokratischem Muster verlief und ein Eingreifen der Krone jederzeit möglich machte.
In den Hauptstädten der beiden Vizekönigreiche Mexiko-Stadt und Lima übte der Vizekönig, wie weiter oben schon erwähnt, gleichzeitig auch das Amt des Präsidenten der Audiencia aus, wodurch eine weiterer Kontrollfaktor entstand, da die Vizekönige nur von der Krone selbst ernannt werden konnten.[6]
[Bearbeiten] Provinzial-, Regional- und Lokalverwaltung
Die Einteilung der Provinzial-, Regional- und Lokalverwaltung war nicht eindeutig festgelegt. So überschnitten sich viele Gebiete. In der Fachliteratur finden sich unterschiedliche Definitionen der Verwaltungseinheiten und -einteilungen. Eine etablierte Gliederung ist folgende: Die Audiencias wurden als Presidencias (zur Unterscheidung der rein administrativen von rechtlich Befugnissen der Audiencias) in so genannte Gobiernos (Gouvernements) unterteilt, die wiederum in Corregimientos und Alcaldías Mayores gegliedert waren. Hinzu kamen noch die Generalkapitanate, sowie kirchliche Verwaltungseinheiten wie (Erz-)Bistümer und Ordensprovinzen.[7]
[Bearbeiten] Gobiernos
Die einzelnen Gouverneure, bzw. Gobernadors hatten unterschiedliche administrative Stellungen und Hierarchien. Sowohl Festungskommandanten also auch Vorsitzende von städtischen Gemeinden und Leiter ganzer Provinzen wurden ebenfalls als Gouverneur tituliert. Die Gouverneure besaßen Befugnisse im Justiz-, Militär- und Finanzsektor. Ursprünglich war der Gouverneur der Leiter einer Provinz, der sich ausschließlich auf die zivile Verwaltung konzentrierte und somit nur die Weisungen des Königs umsetzen sollte bzw. der Ausführung überwachte und für das Allgemeinwohl in der Provinz sorgte, in dem er Gesetze und Regulierungen für den öffentlichen Verkehr, der Wirtschaft und den Provinzbehörden erließ.
Der Gouverneur hatte auch die Befugnis einer Kontrollfunktion im Finanzsektor, hatte aber nicht das Recht selbstständig Steuereinnahmen zu tätigen, sondern sollte nur dem königlichen Finanzbeamten bei seinen Aufgaben beistehen. Die späteren Kompetenzen im Bereich der Jurisdiktion fielen dem Gouverneur in seiner Eigenschaft als Justicias Mayores (oberste Rechtspfleger) zu, der dann fest mit dem Amt des Gouverneurs verbunden wurden. So oblag ihm die Rechtsprechung in erster, in manchen Fällen auch in zweiter Instanz, sowie die Kontrolle der übrigen Justizbeamten in der Lokal- und Regionalverwaltung. So ergab sich das die Gouverneure zwar im zivilen Verwaltungsbereich direkt dem König unterstellt waren, im Bereich der Justiz allerdings dem Präsidenten der Audiencia bzw. dem Vizekönig in den Hauptstädten. Die militärischen Befugnisse bezogen sich auf die Befehlsgewalt der Truppen und Milizverbände, sowie deren Versorgung; unterstellt waren sie allerdings dem zuständigen Generalkapitän, der in erster Linie der Vizekönig war, in manchen Fällen allerdings, wie beispielsweise auf den Philippinen oder in Chile übten die Gouverneure wegen der riesigen Entfernungen auch selbst die Funktion des Generalkapitäns aus, da nur so eine schnelle Verteidigung der Kolonien gewährleisten werden konnte. Auf Grund dieser verschiedenen Funktionen kam es vor, dass ein und derselbe Gouverneur mehrere unterschiedliche räumlich auch noch von einander getrennte Vorgesetzte aufsuchen musste, so war beispielsweise der Gouverneur von Santiago de Cuba militärisch dem Generalkapitän von Havanna unterstellt, in seiner Funktion als Justicia Mayor dagegen dem Präsidenten der Audiencia in Santo Domingo auf Hispaniola.[8]
[Bearbeiten] Corregimientos und Alcaldías Mayores
Mit der Gründung des Vizekönigreiches Neuspanien begann man schon 1535 in der Regional- und Lokalverwaltung, nach dem Vorbild der kastilischen Munizipalverwaltung so genannte Corregimientos in den Indianergemeinden zu errichten, die die Herrschaft der Encomenderos über die Indianer ein Ende setzen bzw. sie Einschränken sollte, was auch teilweise gelang. Dabei unterschied man zwischen den Corregidores de Indios, die, wie schon erwähnt, den Indianergemeinden vorstanden und den Corregidores de Españoles dem die spanischen Städte zugeteilt waren (siehe Stadtverwaltung weiter unten).
Der Corregidor war nun der oberste Kolonialbeamte in den einzelnen Gemeinden und Städten, daneben existierte auch noch das Amt des Alcalde Mayor, das nur in Neuspanien eingeführt worden war und ähnliche Befugnisse und Kompetenzen aufwies. Dabei war zunächst der Plan alle Corregidores abzulösen und durch Alcaldes Mayores zu ersetzen, diese sollten Juristen sein und einem aus mehreren Indianergemeinden gebildeten Bezirk vorstehen, in dem sie die Jurisdiktion und die Polizeigewalt ausüben sollten. Durch diese Maßnahmen hätte man dann allerdings auch die direkte Kontrolle über die Indianermunizipien verloren, so dass man sich entschloss die Corregimientos bei gleichzeitiger Einführung des Alcaldes Mayores, beizubehalten. So wurden schließlich zwischen 1550 und 1570 40 Provincias Menores („untergeordnete Provinzen“) eingerichtet, denen jeweils ein Alcalde Mayor vorstand und sich aus mehreren Corregimientos zusammensetze. Somit war es Neuspanien im Gegensatz zu Peru gelungen eine effektive Bezirksverwaltung aufzubauen, in der die Kompetenzen zwischen Lokal- und Regionalverwaltung klar getrennt waren. Durch den raschen Bevölkerungsrückgang der Indianer wurde allerdings viele vorher schon eingerichtete Corregimientos nicht wieder besetzt, da die Krone durch die damit verbunden Einbussen bei den Tributzahlungen nicht mehr im Stande war alle Beamten ausreichend zu bezahlen, so dass man dazu überging den Großteil der Corregimientos an die Alcaldes Mayores anzuschließen. Durch diese Ämtervermengung verwischte sich der Unterschied zwischen Lokal- und Regionalverwaltung, eine klare Trennung war in der Folgezeit nun kaum mehr möglich, der Alcalde Mayor agierte nun ebenso wie die Corregidores als eine Art Bezirksgouverneur der untersten Verwaltungsebene der weitgehend die selben Funktionen innehatte wie der vorher geschaffene Corregidores de Indios. Bereits im 17. Jahrhundert wurde dann kaum mehr zwischen den beiden Ämtern unterschieden und ein und derselbe Bezirk mal als Corregimiento, mal Alcaldía Mayor bezeichnet. Auch das Prinzip nur Juristen mit diesen Aufgaben zu betreuen wurde aufgegeben, ebenso ging die Befugnis zur Ernennung der Beamten in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts an die Krone über.
Die meisten verschiedenen Alcaldes Mayores und Corregidores wiesen auch militärische Funktionen auf, so hatten sie ein Mitspracherecht bei der Ernennung zum Capitán de Guerra (Kriegskapitän) und zum Teniente de Capitán General (Vizegeneralkapitän) oder wurden selbst in diese Ämter erhoben. Diese Ämter spielten allerdings nur eine untergeordnete Rolle und kamen meist nur bei Indianerunruhen zum Tragen, wenn beispielsweise Miliztruppen aufgestellt werden sollten. Die einzelnen Ernennungen wurden jedoch stets beibehalten, da die Beamten durch den „Mehraufwand“ ihrer Tätigkeiten das Recht hatten zusätzliche Abgaben einzuheben und diese auf die lukrativen Nebeneinnahmen nicht verzichten wollen.
Alle diese Beamten war durch den kargen Lohn, den sie von der Krone erhielten auf Nebeneinkünfte angewiesen, da sie sonst dem ihren Stand entsprechenden Lebensstandard nicht halten konnten, so dass Korruption, Amtsmissbrauch und Schuldengeschäfte an der Tagesordnung war. Die häufigste zusätzliche Einnahmequelle war der Handel mit den Bewohnern der einzelnen Bezirke, dabei kauften sie durch städtische Großhändler unter Vorauskasse regionale Produkte auf oder verkauten auf Kredit städtische Waren, dabei gelang es ihnen auf Grund ihrer staatlichen Autorität Monopole herauszubilden und diese zu missbrauchen. Die Krone verbot zwar diese Art der „Geldbeschaffung“ verkaufte aber ihrerseits ebenfalls die Ämter und setzte auch noch den Kaufpreis des Amtes in Bezug auf die dessen Einnahmen fest. Die Folge dieser Doppelbödigkeit war das die Ämter in den Bezirken zu Handelsobjekten wurden, die ausschließlich nur mehr nach den Ertragschancen beurteil wurden. Durch diese Verhältnisse war die gesamte Bezirksverwaltung eigentlich ineffizient und unfähig die Indianer in die spanisch-kastilische Kolonialverwaltung zu integrieren, da die zuständigen Beamten andere, persönliche Interessen verfolgten.[9]
[Bearbeiten] Verwaltung der Städte
Die Verwaltung der neu gegründeten Städte erfolgte nach kastilischen Vorbild, so wurde ein Stadtrat, der so genannte Cabildo in jeder Stadt eingerichtet, der sich aus den Ratsmännern, den Regidores zusammensetze. Die personelle Zusammensetzung dieses „Stadtgremiums“ wurde entweder durch Wahl, durch Losentscheid oder auf Vorschlag des Gouverneurs entschieden[10] Seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts oblag ausschließlich dem Cabildo die städtische Verwaltung, die Zusammensetzung hing von der Größe und dem Status der Städte ab, die kleiner Städte mit dem Stadtrecht einer Villa hatten nur sechs Regidores, während die größeren Städte mit dem Titel einer Ciudad die doppelte Anzahl aufwiesen.
Das Ehrenamt des Regidor wurde bereits unter Philipp II. ein käuflicher Titel, der an den meistbietenden verkauft wurde und von dem Käufer entweder wieder verkauft oder vererbt werden konnte. Alle die Städte betreffende Fragen wurden durch Mehrheitsbeschluss entschieden, ebenso die Besetzung der Magistratsämter und die Gehälter der übrigen Stadtbeamten. Den Vorsitz über den Cabildo führte der, wie weiter oben schon erwähnt, Corregidor de Españoles bzw. der Alcalde Mayor oder in besonderen Fällen auch der Gouverneur, wenn die jeweilige Stadt dessen Amtssitz war. Diese königliche Amtspersonen hatte zwar im Rat kein Stimmrecht jedoch konnten sie durch ein Vorschlags- und Vetorecht erheblich auf die Beschlüsse einwirken, was sich vor allem in der Wahl der verschiedene städtischen Amtsinhaber zeigte, die sie erst als ordnungsmäßig bestätigen mussten, ehe eine gewählte Person sein Amt antreten konnte.
Auch die Regidores hatten neben den Ratsgeschäften auch andere fixe Ämter, wie beispielsweise das des Alférz Real, dem königlichen Bannerträger, der bei öffentlichen Feiern befugt war die Flagge zu tragen oder das des Alguacil Mayor, der für die städtischen Gefängnisse zuständig war und auch die Polizeigewalt ausübte. Dazu existierten noch die auf ein Jahr gewählten zwei Stadtrichter, die Alcaldes Ordinarios, die nicht Mitglied des Magistrats zu seinen brauchten und ebenso wie die königlichen Beamten die Rechtsprechung in erster Instanz ausübten, die städtische Bevölkerung konnte also zwischen mehren Gerichten wählen. Der erste der beiden Stadtrichter hatte auch das Recht bei Verhinderung des Gouverneurs oder des Corregidor/Alcalde Mayor diesen zu vertreten und zwar nicht nur in der Funktion des königlichen Beamten sondern auch über die Regierung der gesamten Provinz/Bezirk, sofern in diesem Gebiet keine Audiencia bestand. Die übrigen Stadtämter, die oftmals vom Entwicklungstand der einzelnen Städte abhingen, waren unter anderem der Mayordomo, eine Art Finanzstadtrat, der die steuerlichen Abgabenregelung und die Finanzverwaltung innehatte, der Procurador General der die Aufgaben eines stadtsrätischen Rechtsanwaltes übernahm und in Streitfällen für das „rechtliche Allgemeinwohl“ der Stadt zu sorgen hatte. Auch der gesamte Schriftverkehr zwischen Krone und Stadt, sowie den übrigen Kolonialbehörden oblag ebenfalls seinem Amtsbereich. Ein weiteres sehr angesehenes Amt war das des Stadtschreibers bzw. -notars, dieser als Escirbano de Cabildo bezeichnete Stadtbeamte war Protokollführer bei den Ratssitzungen, sowie Leiter des Stadtarchivs. Die wirtschaftlichen Angelegenheit der Stadt wurden durch den Fiel Ejecutor wahr genommen, der für die Versorgung der Städte mit Lebensmittel, was vor allem für die ärmer Stadtbevölkerung wichtig war, zuständig war, auch die Wirtschaftsgerichtsbarkeit und die Festlegung von einheitlichen Maßen und Gewichten oblag seinem Amtsbereich.
Durch die Käuflichkeit aller dieser Ämter verfielen die Städte zu Beginn des 18. Jahrhunderts zunehmend, da die Stadtverwaltung eher an der Sammlung prestigeträchtiger Ämter interessiert war, als am Wohlergehen der Stadt. Im Zuge des aufgeklärten Absolutismus versuchte die Krone die städtische Verwaltung wieder effizienter zu gestalten, so wurden die Stadtfinanzen direkt der Krone unterstellt, in dem man in den Hauptstädten der Vizekönigreiche eine eigene Finanzbehörde schuf, die allgemein die städtischen Finanzen überwachen sollte und für jeder Stadt einen eigenen Finanzplan erstellte. Durch die Ernennung von so genannten Ehrenstadträten, den Regidores Honorarios und einem besonderen Anwalt, der die Interessen der Bevölkerung vertreten sollte, wollte man das Vertrauen in die Stadtverwaltung wieder herstellen. Da allerdings sämtliche Ämter nach wie vor von dem Cabildo bestimmt wurden, änderte sich in der Praxis äußerst wenig, erst mit den Bourbonischen Reformen, gelang eine erfolgreiche Reurbanisierung.[11]
[Bearbeiten] Generalkapitanate
Zur Sicherung der spanischen Herrschaft wurden auch Militärbezirke, die so genannten Capitanías Generales (Generalkapitanate) in den beiden Vizekönigreichen installiert, in der Regel war der Vizekönig auch Generalkapitän, nur in einige militärisch problematischen Provinzen, wie in Chile oder auf den Philippinen wurde das Amt des Gouverneurs mit dem des Generalkapitäns verbunden um eine effizientes Eingreifen gewährleisten zu können, da es aufgrund der großen Entfernungen oft Tage und Wochen dauerte bis Kuriere die Genehmigungen und Befehle des Vizekönigs überbrachten.[12] Mit dem Amt des Generalkapitäns war allerdings nicht nur Oberbefehl der im Kapitanat befindlichen Truppen verbunden, sondern auch das gesamte Nachschubs- und Ausrüstungswesen, sowie die Militärjurisdiktion. Im Falle von militärischen Bedrohungen fremder Mächte oder bei anderen kriegerischen Auseinandersetzungen hatte der Generalkapitän alle erforderlichen Maßnahmen in seinem Bezirk durchzuführen um die Kolonien zu schützen bzw. zu verteidigen. Dazu musste er sich allerdings mit den anderen auf gleicher Hierarchie befinden kolonialen Behörden besprechen, so dass im Falle des Kriegszustandes meist eine Junta de Guerra (Kriegsrat) einberufen wurde, in dem dann alle erforderlichen Maßnahmen koordiniert wurden[13].
In der militärischen Jurisdiktion musste der Kapitän einen so genannten Auditor de Guerra ernennen, dem er bei der Urteilsfindung zu folgen hatte, dieser war entweder ein Mitglied der Audiencia, wenn der Generalkapitän auch Präsident einer solchen war, oder irgendein Jurist nach Wahl[14].
[Bearbeiten] Kolonialbehörden im Mutterland
[Bearbeiten] Casa de Contratación
Die Casa de Contratación war eine Art Handelskammer, die 1503 auf Betreiben des Erzbischofs von Burgos Juan Rodríguez de Fonseca in Sevilla gegründet wurde. Die Kammer genehmigte Reisen in die Neue Welt, war für die Organisation der Flotte, sowie deren Bewegungen und Verwaltung verantwortlich und nahm die Einkünfte aus dem Handel mit den Vizekönigreichen in Empfang. Darüber hinaus übernahm sie auch die Funktion einer Einwanderungs- und Zollbehörde, alle Schiffe und Menschen die aus der Neuen Welt in Spanien ankamen, fielen unter ihrer Gerichtsbarkeit, ebenso wie Strafsachen im Steuer- und Handelssektor. Auch die Auswanderung nach Amerika wurde über diese Institution geregelt, so durfte nur jeder auswandern der die „Reinheit des Blutes“ aufwies, also kein Jude, Moslem oder Konverse („Converso“) war, aber auch Untertanen der Länder der Krone von Aragón waren zunächst ausgeschlossen.
Als spanisches Gegenstück zur portugiesischen „Casa da Índia“ war sie gleichzeitig auch ein Navigationszentrum, in dem Kenntnisse über neue Reiserouten gesammelt werden. In dieser Funktion ernannte die Casa de Contratación einen „piloto mayor“, eine Art Obersten Marinebeauftragten, dessen Aufgabe in der Sammlung nautischer Informationen über die Westindischen Inseln und Amerika bestand.
[Bearbeiten] Consejo de Indias
Parallel zur Casa de Contratación entwickelte sich im „Consejo de Castillia“, dem kastilischen Kronrat eine Kommission unter dem Vorsitz des Erzbischofs von Burgos heraus, die sich ausschließlich mit Amerika-Fragen auseinandersetzte, bereits um 1516 mit dem Tod König Ferdinands II. von Aragón nannte man diese bereits „Consejo de Indias“, also Indienrat, da man zunächst annahm Columbus habe Indien entdeckt, trotz der späteren Erkenntnis, dass es sich hier um einen neuen Kontinent handelte, behielt man den Namen bei. Erst 1523 wurde der Indienrat aus dem Kronrat ausgegliedert und als eigene Behörde mit umfassenden Befugnissen gegründet, diesem unterstand fortan sowohl die schon erwähnte Casa de Contratación, als auch sämtliche spanischen Kolonien in der Neuen Welt und Asien. Ihm oblag auch die oberste Gerichtsbarkeit in allen Straf- und Verwaltungsahngelegenheiten in Spanisch-Amerika und Asien, außerdem übernahm er auch legislative und exekutive Funktionen innerhalb der spanischen Monarchie. 1595 erweiterte man den Rat noch um die „Junta de Hacienda de Indias“, die sich mit allen ökonomischen Themen befasste. Schließlich entschied man sich, die militärische Verteidigung der Kolonien ebenfalls einem eigenen Ratskollegium anzuvertrauen, der so genannten „Junta De Guerra des Indias“, die 1597 gegründet wurde. Der Indienrat setzte sich aus einem Präsidenten, ungefähr zwölf Räten sowie nach geordnetem Personal zusammen. Die Ämter umfassten unter anderem einen Großkanzler, einen Schatzmeister, zwei Sekretäre, einen Schreiber, einen Kosmographen, einen Chronisten und einen Armenanwalt. Seine Mitglieder waren überwiegend Juristen, Theologen oder andere Gelehrte meist bürgerlicher Herkunft und wurden ausnahmslos von der Krone berufen. Die durch gemeinsame Sitzungen gefunden Beschlüsse wurden in einer „consulta“, eine Art Gutachten dem König unterbreitet, bestätigte der König das Gutachten, erarbeite der Rat einen Gesetzestext, das dann als „real cédula“ (königlicher Erlass) bezeichnet wurde, dies war die übliche Vorgehensweise für gesetzliche Anordnungen. Darüber hinaus existierte auch noch die „real provisión“, ein Gesetzestyp der besonders feierlich nur den „Cortes“ (kastilische Ständeversammlung) verkündet und mit deren Beschlüssen gleichgesetzt wurde. Zu erwähnen sind dann noch die königlichen Briefe („cartas reales“), die ebenfalls rechtlich bindend waren, mit diesen Briefen entschied der König oft direkt ohne den Indienrat über behördliche Angelegenheiten in den Kolonien. Durch diese unübersichtliche Flut von Gesetzen und Briefen wurde deren Ausführung immer problematischer, so dass man begann, aus den Einzeldokumenten Gesetzesbücher zu entwerfen, die dann in den gesamten Kolonien Gültigkeit hätten sollen, aber erst 1596 kam mit dem „Cedulario Indiano“ eine Gesamtschrift mit 3500 Gesetzen heraus, die bis zu den bourbonischen Reformen als gesetzliches Standardwerk benutzt wurde.
[Bearbeiten] Kolonialverwaltung unter den Bourbonen
Im Zuge des spanischen Erbfolgekrieges, in dem der habsburgisch-französische Gegensatz wieder deutlich zum Vorschein kam, gelang es der französischen Herrscherdynastie der Bourbonen den spanischen Thron zu erobern. Der Dynastiewechsel löste in den spanischen Kolonien keine besonderen Proteste aus, sondern wurde weitgehend als solcher akzeptiert, da man zunächst annahm die Bourbonen würden das habsburgischen Verwaltungssystem beibehalten. Zunächst schien es auch so, als wenn der neue bourbonische König Philipp V. die Kolonien in der Neuen Welt kaum beachtete und sich mehr auf das spanische Mutterland konzentrierte, in dem er erste Reformen durchführte, die den habsburgischen Behörden- und Beamtenapparat von Grund auf veränderte und damit eine strafe Verwaltung der Provinzen im Mutterland ermöglichte.
Dieses neue Konzept, später als Intendantensystem bezeichnet, wurde dann unter Karl III. allmählich auch auf die Kolonien in der Neuen Welt übertragen, was naturgemäß auch Konflikten mit dem etablierten Kolonialbeamtentum führte, da dieses neue System ihre Macht gefährdet hätte. Diese neue Konzepte waren aus der Sicht der Bourbonen notwendig, da das spanische Kolonialsystem seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert zunehmend Stagnierungseigenschaften aufwies und sich im erhöhten Maße als uneffizient und träge erwies, was sich unter anderem auch durch die Gebietsverluste in der Karibik und Südamerika an die aufstrebenden Engländer, Franzosen und Holländer, zeigte. Bis zum Regierungsantritt von Karl III. beschränkte man sich allerdings in Madrid nur auf die Erlassung neuer Gesetzte und Rahmenbedingungen, die die den Ämterkauf und die um sich greifende Korruption bekämpfen sollte, was allerdings nur entfernt gelang.[15] Wichtig in dieser frühen Phase der bourbonischen Reformvorhaben war auch das Verbot des Encomienda-Systems, dass trotz Einführung des Repartimiento in einigen Gegenden immer noch angewendet wurde, auch diese Maßnahme wurde in den Kolonien kaum beachtet, da es wiederum den Einfluss gewisser Personenkreise gefährdet hätte, so dass es schließlich weitgehend beim undurchlässigen habsburgischen System blieb.[16]
Die eigentliche Reformwelle setze dann erst mit Karl III. ein, der zusammen mit seinem „“Indienminister“ José de Gálvez y Gallardo, die kolonialen Verwaltungsstrukturen in Spanisch-Amerika grundlegend verändern wollten.
[Bearbeiten] Teilung des Vizekönigreiches Peru
Auf Grund seiner Größe erwies sich das Vizekönigreich Peru zunehmend als ineffizient und zunehmend wirtschaftlich stagnierend, auch in militärischer Hinsicht konnte es den Engländern, Franzosen und Holländern kaum etwas entgegensetzen, als sich diese in der Karibik und im Nord-Osten Südamerikas festsetzen. Die Karibik hatte sich in seit dem 16. Jahrhundert zu einer Drehscheibe des Welthandels und damit auch zu einem Herd der international agierenden Piraterie entwickelt.[16]
[Bearbeiten] Vizekönigreich Neugranada
Um die Verteidigung insbesondere im südlichen Bereich der Karibik sicherzustellen, wo die wichtigsten Messen abgehalten wurden, schuf man 1717 erstmals und 1739 endgültig eine neue administrativ-politische Einheit, das so genannte Vizekönigreich Neugranada mit Bogotá als Hauptstadt.Diese neue politisch-administrative Einheit sollte nun vor allem die Sicherung der karibischen Handelswege gewährleisten und den angestammten Kolonialbesitz gegen fremde Mächte verteidigen, sowie den Isthmus von Panama überwachen.[17]
[Bearbeiten] Vizekönigreich des Río de la Plata
Auch im Süden Perus kam es zu erheblichen militärischen Problemen, da die Portugiesen von Brasilien aus, versuchten, ihre Einflusszonen zu erweitern, permanentes Streitobjekt hier war vor allem die Colonia del Sacramento, die mehrmals den Besitzer wechselte, hinzu kamen auch noch die Eigenmächtigkeiten der dort angesiedelten Jesuitenreduktionen, die allmählich einem Staat im Staate bildetent[18]. Im Jahre 1776 entschloss man sich dann schließlich das Vizekönigreich Peru weiter zu verkleinern, in dem man im Süden ein viertes Vizekönigreich, das so genannte Vizekönigreich des Río de la Plata installiert. Diese neue Verwaltungseinheit war nicht nur aus militärischen Überlegungen wegen der nach Westen vordringenden Portugiesen sowie der Präsenz der Briten im Südatlantik geschaffen worden, sondern damit war auch eine wirtschaftliche Neuorganisation in Hochperu und im Gebiet des Río de la Plata verbunden. Die Silberausfuhr wurde von nun an nicht mehr über Lima, sondern von Hochperu über Buenos Aires abgewickelt, was einen herben Verlust für Limas Kaufleute bedeutete und das einst so reiche Peru an den Rand Spanisch-Amerikas trieb.[19]
[Bearbeiten] Verwaltungsreformen
Mit dem Regierungsantritt Karls III. ging man in der Regional- und Lokalverwaltung neue Wege, um die unübersichtliche und damit ineffizient gewordene habsburgische Verwaltung mit dem so genannten Intendantensystem grundlegend zu reformieren. Dabei ist eine eindeutige Zentralisierung zum spanischen Mutterland hin erkennbar. Als erster Schritt verfügte Karl die Neuaufteilung der Provinzen in den Vizekönigreichen, wobei man die Gobiernos an den Grenzgebieten, wohl aus militärischen Überlegungen, beibehielt. 1782 machte Río de la Plata den Anfang, es folgten 1784 Peru und 1786 Neuspanien; ausgenommen blieb Neugranada und die Real Audiencia de Quito.[20] Jeden dieser nun als Intendencias (Intendaturen) bezeichneten Provinzen stand ein direkt vom König ernannter Bevollmächtigter (Intendant), der im Gegensatz zum vorhergegangen Amt des (Provinz)Gouverneurs nicht nur die zivil-politische Führung innehatte, sondern dem nun auch die gesamte provinziellen Finanzverwaltung oblag. Dieser hatte dann jedes Jahr eine Visitation in seiner Provinz durchzuführen, um die Landesentwicklung voranzutreiben und mögliche Missbräuche abzustellen. Auch die Jurisdiktion wurde neue geregelt, so war der Intendant im Gegensatz zum Gouverneur nicht mehr berechtigt Recht zu sprechen, zu diesem Zweck ernannte die Krone einen „Stellvertreter“ des Intendanten, der als Asesore Letrados (Assessor) nun die Jurisdiktion in den Provinzen übernahm und dem der Intendant bei juristischen Fragestellungen Folge leisten musste. Des Weiteren wurde das Amt des Intendanten auch zeitlich befristet und mit einem verhältnismäßig hohen Gehalt abgegolten, was den um sich greifenden Amtsmissbrauch bekämpfen sollte.
Parallel dazu wurde auch die Bezirks- und Stadtverwaltung reformiert, die Ämter des Alcaldes Mayores und Corregidores wurden abgeschafft und durch die so genannten Subdelegados ersetzt, die nicht mehr von der Krone, sondern vom zuständigen (Provinz)Intendanten eingesetzt wurden. Auch die Rechtsprechung wurde wieder, wie schon bei den Intendanten, vom Amt des Subdelegado getrennt und Dorfrichtern (Alcaldes) übertragen. Um mehr Verantwortungsgefühl für das Gemeinwohl zu erzeugen, sollten beide Beamten Subdelegados und Alcaldes nicht wie vorher üblich landesfremde von der Krone ernannte Kolonialbeamte sein, sondern aus der lokalen Oberschicht stammen und ihre Ämter ehrenamtlich ausüben. In Dörfern, die auf Grund ihrer Größe und dem indianischen Bevölkerungsanteil über keine eigenen Alcaldes verfügten, übte der Subdelegado ausnahmsweise auch die Rechtsprechung aus, in allen andern, war der Subdelegado eine Art kommissarischer Leiter, der nur für die Finanzverwaltung verantwortlich war und die Versorgung der Truppen zu gewährleisten hatte.:[21]
Auch Rahmen der obersten Kolonialverwaltung zeichneten sich viele Neuerungen ab, dabei war man bestrebt die Kompetenzen der Vizekönige erheblich zu beschneiden, so wurde unter anderem die Militär- und Finanzverwaltung den Vizekönigen entzogen und den neuen, direkt von der Krone ernannten Heeres- und Finanzintendanten unterstellt. Es kam also nun zu einer Aufteilung der Verwaltung in zwei von einander unabhängigen Geschäftsbereichen, der eine umfasste alle Angelegenheiten der zivilen Regierung und der Jurisdiktion, der andere beschäftigte sich mit der Militär- und Finanzverwaltung, sowie den Wirtschaftsagenten. Der Vizekönig blieb zwar Oberhaupt der Vizekönigreiche, hatte sich aber stets mit den Finanz-, Heeres- und Superintendanten (Justiz) zu besprechen, des Weiteren war es ihm untersagt sich in die Angelegenheiten der Intendencias einzumischen.
Durch diese Maßnahmen verloren die Vizekönige auch die Doppelfunktion als Provinz- und Generalgouverneure, dies sollte dazuführen, dass sich die Vizekönige ausschließlich auf politische Führung konzentrieren und die rein administrativen, militärischen und fiskalen Aufgaben geschultem Fachpersonal überlassen sollten.[22]
[Bearbeiten] Umstrukturierung der Kolonialbehörden
Neben den Verwaltungsreformen wurden auch die Kolonialbehörden in Spanien einer Umstrukturierung unterzogen. Da man einen einzigen Monopolhafen bzw. eine Monopolbehörde wie die Casa de Contratación im Zuge des comercio libre für eine Behinderung des Warenverkehrs und damit auch der Wirtschaftlichkeit sah, wurde die Casa de Contratación nach über 200 jährigen Bestehen von König Karl III. schließlich abgeschafft. Der Consejo de Indias blieb zwar als Kolonialbehörde, abgesehen von einer kleinen Unterbrechung während der napoleonischen Kriege, bis 1834 bestehen, verliert aber deutlich an Ansehen und Bedeutung. So werden 1714 seine legislativen und administrativen Aufgaben ausgegliedert und ab 1717 immer mehr seiner Kompetenzen an das neu geschaffene "Secretaría de Marina e Indias" übertragen, das die Bourbonen schließlich zur zentrale Kolonialbehörde ausbauen.
[Bearbeiten] Scheitern der Reformen
Mit allen diesen Reformen wollte die Krone, im Zuge des aufgeklärten Absolutismus, eine straff durchorganisierte Verwaltung aufbauen, die allerdings auf zahlreichen Widerstand stieß und daher nur unzureichend umgesetzt wurde. Die Vizekönige sahen ihre Macht durch die neuen (Super)Intendanten gefährdet und verweigerten daher jede Zusammenarbeit bzw. waren nicht bereit auf Kompetenzen zu verzichten. Auch die (Provinz)Intendanten stießen bei der Umformung der Bezirks- und Lokalverwaltung auf heftigen Widerstand der lokalen Oberschicht, da diese nicht bereit waren neue Ämter zu übernehmen, bei denen sich keine (finanziellen) Vorteile ergaben, sondern nur mit Belastungen verbunden waren. So ergab es sich dass Schrittweise die Reformen wieder zurückgenommen wurden und man sich gezwungen sah, dass alte System wieder einzuführen. Bereits 1787 wurden die Befugnisse des neu geschaffene Amt des Superintendanten wieder an die Vizekönige übertragen, die (Provinz)Intendanten wiederum entwickelten sich zu bloßen Ausführorganen der Vizekönige, ohne persönlichen Handlungsspielraum und in der Bezirks- und Stadtverwaltung bekamen die Subdelegados allmählich wieder die selben Funktionen wie die vorher abgeschafften Alcaldes Mayores und Corregidores.
Die Reformvorhaben der Krone waren in den wichtigsten Punkten gescheitert und beschleunigten nur den Abnablungsprozess der kreolischen Oberschicht vom spanischen Mutterland. Die Reformen trugen aber auch wesentlich zur modernen Staatenherausbildung Mittel- und Südamerikas bei, da sich die neuen unabhängigen Staaten an den Grenzen der Vizekönigreiche bzw. Provinzen orientierten und das bourbonische Verwaltungssystem großteils in ihre neuen Staaten integrierten.[23]
[Bearbeiten] Koloniale Wirtschaftspolitik
[Bearbeiten] Habsburgische Wirtschaftspolitik
Die habsburgische Wirtschaftspolitik in der Neuen Welt und Asien zielte darauf ab, dem königlichen Fiskus Einnahmen für den Zwecke der europäischen Machtpolitik zuzuführen. Dazu zählten Kronmonopole, wie das Berg- oder das Salzreal, das gewinnbringend an interessierte Unternehmer verliehen werden konnte; die Fertigwarenproduktion, etwa von Wein, Branntwein und Textilien war wiederum nur dem Mutterland vorbehalten. Spanisch-Amerika importierte zwar auch Wein, Branntwein, Textilien und Metallwaren, entwickelte aber auch eine eigene Produktion und einen intensiven inneramerikanischen Handel. Im Agrarbereich lieferten die zahlreichen Haziendas Lebensmittel, für die großen Hauptstädte Mexiko-Stadt und Lima, sowie für die wichtigen Bergbauzentren Zacatecas und Potosí.
Von entscheidender Bedeutung für das spanische Wirtschaftssystem war aber der Silberabbau, dazu benötigte man Quecksilber aus Europa und Peru, das für die Extraktion des Silbers in Potosí verwendet wurde. Der Kronanteil des Silbers, der nicht für die Verwaltung verwendet wurde, floss nach Spanien, dazu kamen auch noch Einkünfte aus Verpachtungen und Realen. Im Durchschnitt segelten 50 Schiffe nach Europa, die allerdings durch Schmuggel zunehmend unterlaufen wurden, so dass man den Zahlen nicht unbedingt sehr viel Bedeutung beimessen sollte. Da die spanische Krone das Silber für Kriegskredite ausgab, strömte es aber in internationale Finanzplätze, die sich in Genua und dem feindlichen Amsterdam befanden, ab; dennoch blieb soviel im Land, dass die Inflationsrate der europäischen "Preisrevolution" umso höher lag, je näher man Sevilla kam. Daher war es für die Spanier billiger und für die Holländer, Franzosen und anderer gewinnbringender, wenn die Waren nicht in Spanien hergestellt, sondern dorthin eingeführt wurden. Dieser ökonomische Mechanismus, hat schließlich neben der machtpolitischen Überanstrengung, den Bevölkerungsrückgang durch Epidemien und der spanischen Aristokratenmentalität zu einer ökonomischen Stagnation, des anscheinend durch seine kolonialen Reichtümer privilegierten Landes geführt. Das abgeströmte Silber blieb allerdings nicht in den Empfängerländern, sondern wurde zum Ausgleich von deren passiven Handelsbilanz mit Osteuropa einerseits, mit Indien und Ostasien anderseits verwendet. Es entstand ein Weltzahlungssystem, in dem Silber aus Amerika in die eine Richtung mit der jährlichen Manila-Galeone über die Philippinen und in die andere Richtung über Europa nach Indien und China strömte, wo der Silberpreis am höchsten war.[24]
[Bearbeiten] Bourbonische Wirtschaftspolitik
Nach dem Aussterben der spanischen Habsburger gelangten die aus Frankreich stammenden Bourbonen auf den Spanischen Thron. Diese führten in der kolonialen Wirtschaftspolitik eine umfassende Reformierung durch, da sich die Kolonien, im Gegensatz zu den britischen und französischen, zunehmend als unprofitabel erwiesen. Des Weiteren war man nach dem verlorenen Siebenjährigen Krieg bestrebt, die militärischen Stellungen in den Kolonien, sowie die Sicherstellung der Finanzierung der imperialen Aufgaben auszubauen.
Zu diesem Zwecke bemühte man sich die staatlichen Einnahmen zu erhöhen, so verlieh man der Silberproduktion neue Impulse in dem man deutsche Bergbauingenieure nach Mexiko und Peru kommen ließ. Mittels neuer Institutionen, wie einem Tribunal de Minería (Bergbaugericht) und einer Bank (Banco de Rescate), die den Bergwerksunternehmern das Silber zu günstigen Preisen abkaufte, versuchte man die Silberproduktion zu fördern.
Auch der lukrative Sklavenhandel, der bisher in französischen und britischen Händen war, sollte wieder unter spanischer Regie erfolgen.
Auch die staatlichen Monopole wie Zucker, Branntwein und Tabak blieben von der Reform nicht verschont, so wies man den Produkten bestimmte Anbaugebiete zu und legte die Preise fest. Dies stieß auf heftigen Widerstand, so konnte man beispielsweise die Großkaufleute in Antigua und Guatemala-Stadt nicht aus dem Indigo-Geschäft in Mittelamerika verdrängen.
1765 führte man schließlich den so genannten "comercio libre", eine Art Freihandel ein, der zu einer Dynamisierung der Wirtschaft im Kolonialreich beitrug. Dabei wurden einigen Häfen in Spanien und Spanisch-Amerika die Berechtigung erteilt, ungehindert Handel miteinander zu treiben. Auf amerikanischer Seite wurde nun der Handel zwischen Kuba, Puerto Rico, Santo Domingo, Margarita, sowie Trinidad erlaubt, in Spanien war es neben den schon etablierten früheren Monopol-Hafen Sevilla bzw. Cádiz (ab 1717), Barcelona und Santander, die von der neuen Regelung erheblich profitierten. 1778 wurden dann zwölf Häfen in Spanien und 24 in Spanisch-Amerika in dieses System einbezogen, das schließlich 1789 auf die bisher noch ausgeschlossen Gebiete Venezuelas und Neuspaniens erweitert wurde. Auch der inneramerikanische Handel, der in den Jahrhunderten zuvor strengen Restriktionen unterworfen war konnte sich nun verstärkt zwischen den einzelnen Provinzen entwickeln.
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts begannen dann die Reformen allmählich zu greifen und man verzeichnete einen deutliche Zunahme des Warenaustausches sowohl in Volumen, als auch an Wert zwischen Spanien und seinen Kolonien, auch die Silberproduktion nahm deutlich zu und ließ, den durch die hohen Militärausgaben, in Schwierigkeiten geraten Fiskus aufatmen. Durch diese Reformen stabilisierte sich die Spanische Krone wirtschaftlich und konnte damit ihren Weltmachtsstatus bis ins 19. Jahrhundert hinein halten.[25]
[Bearbeiten] Konflikte mit Portugal
Im Jahr 1494 wurde durch Papst Alexander VI. im Vertrag von Tordesillas die Welt in eine spanische und eine portugiesische Sphäre aufgeteilt. Spanien erhielt nun das Recht auf alle Gebiete 1770 km (370 spanische Leguas) westlich der Kapverdischen Inseln, Portugal alle östlich davon. Da es wegen des Besitzrechtes der Gewürzinseln und dem exakten Grenzverlauf zu Brasilien erneut zu Konflikten kam, wurde die Übereinkunft 1529 durch den Vertrag von Saragossa präzisiert, in dem die Demarkationslinie auf 1423 km (297,5 spanische Leguas) östlich der Gewürzinseln verlegt wurde.
Als sich von 1580 bis 1640 Portugal mit Spanien in einer Personalunion vereinigte, fielen der spanischen Krone zeitweise auch die portugiesischen Kolonien zu, damit wurde der Vertrag von Saragossa gegenstandslos.
Nach der Unabhängigkeit Portugals kam es erneut zu Konflikten zwischen den beiden Kolonialmächten, vor allem in Südamerika bildete die Kolonie Colonia del Sacramento ein permanentes Streitobjekt. So wurde im Vertrag von Utrecht es Spanien zugesprochen, nach erneuten Auseinandersetzungen wurde das Recht Spaniens im Vertrag von Madrid bekräftigt. Dies hielt jedoch Portugal nicht ab das Gebiet erneut zu besetzen, im Vertrag von Paris bekam dann Portugal die Oberhoheit über das Gebiet. Erst 1777 kam dann die Kolonie endgültig an Spanien und wurde dem Vizekönigreich des Río de la Plata eingegliedert.
[Bearbeiten] Rolle der Katholischen Kirche
Bereits 1478 erteilte Papst Sixtus IV. den katholischen Königen Ferdinand II. und Isabella I. im Zuge der Reconquista die Genehmigung eine von Rom unabhängige nationale Spanische Inquisition zu errichten. 1488 installierte man sogar einen eigenen Rat für die Inquisition, den so genannten Consejo de la Suprema y General Inquisicion (kurz Suprema genannt), der der Spanische Inquisition einen behördlichen Charakter verlieh.[26] 1501 unterstellte sich dann die Katholische Kirche in Spanien aus realpolitischen Gründen völlig dem Patronat der Könige, um sich der weltlichen Unterstützung für ihre missionarischen Ziele zu sichern. Verfestigt wurde damit auch die Funktion der Religion als legitimitätsstiftendes Prinzip der spanischen Monarchen sowie ihre Expansion und infolgedessen eine komplexe Verbindung von Religion und Herrschaft.
In Amerika erfüllte die Kirche eine edukativ-disziplinierende Aufgabe, deren Bedeutung für die spanische Herrschaft gar nicht zu überschätzen ist. Sie verfügte dazu über eine schnell etablierte Organisationsstruktur sowohl auf der Ebene der Bistümer und Pfarren wie auch der verschiedenen Mönchsorden, die an Dichte und Personalstand die königlichen Verwaltung bei weitem übertraf. Franziskaner und Dominikaner begleiteten seit den Anfängen der Conquista die Spanier und ließen sich in Amerika nieder; später kamen dann noch die Augustiner-Eremiten und schließlich auch die Jesuiten, die ab 1568 in Peru und ab 1572 in Neuspanien wirkten. Der erste amerikanische Bischof erreichte 1512 Puerto Rico und bis zum Ende Jahrhunderts wurden 31 Bistümer gegründet, 1571 wurden Santo Domingo, Mexiko-Stadt und Lima zu Erzbistümern erhoben, 1565 auch Bogotá. Zur Überwachung der Rechtgläubigkeit der nichtindianischen Bevölkerung wurde 1570 in Lima, 1571 in Mexiko-Stadt und 1610 in Cartagena eigene Inquisitionsgerichtshöfe errichtet.
Die Indianermission, die eine Reihe von kulturellen und sozialen Komponenten aufwies, gestaltete schließlich die indigenen Kulturen zutiefst um. So wurde beispielsweise durch die Einführung der christlichen Moral zur Durchsetzung der Monogamie, die Familiengliederung maßgeblich verändert, was wiederum zu einer neuen Gesellschaftsstruktur führte. Ein völlige Hispanisierung wurde allerdings nicht angestrebt. Das war auch auf Grund der sprachlichen Differenzen gar nicht möglich, außerdem hätte dies eine Aufhebung der Unterschiede zwischen Indianern und Spaniern bzw. Kreolen bedeutet, das wiederum die soziale Ordnung gefährdet hätte. Daher mussten die Indianer Indianer bleiben und die verschiedenen indigenen Völker erst zu Indianern, so wie man sie haben wollte, gemacht werden. Insgesamt reagierten die indigenen Völker auf die katholische Missionierung mit einer beachtlichen Kreativität, so integrierten sie neue Glaubensinhalte, Werte, Regeln, Technologien und Produkte selektiv in ihren Kulturen und Gesellschaftsformen, die so – wenn auch radikal verändert − ihr Überleben sichern konnten.
Im Zuge der bourbonischen Reformen änderte sich auch das Verhältnis von Kirche, insbesondere das Verhältnis zu den Jesuiten, und Staat. 1767 vertrieb die Krone schließlich die Jesuiten aus Spanien und Spanisch-Amerika, da dem Orden die Anstiftung zum Volksaufstand 1766 in Madrid zur Last gelegt wurde, bei dem die Bevölkerung, unterstützt von Teilen des Adels und des Klerus, gegen die Reformpolitik demonstrierte. Für diese Demütigung rächte sich der König, indem er alle Jesuiten auswies und ihnen vorwarf in jeder Beziehung einen Staate im Staate bilden zu wollen. Nicht zuletzt die Eigenmächtigkeiten der Jesuiten im Gebiet des Rio de la Plata und des Paraná (Jesuitenreduktionen der Guaraní), wo Spanien mit Portugal in einem Grenzstreit lag, bei dem die Patres eine eigenständige Politik verfolgten, führten zum Konflikt der Gesellschaft Jesu mit der Krone.[27]
Insgesamt mussten 2630 Jesuiten Spanisch-Amerika verlassen, dies führte zu einer weiteren Entfremdung der Kreolen vom Mutterland, war doch die Elite Spanisch-Amerikas großteils von diesem Orden erzogen und geprägt worden.[28]
[Bearbeiten] Niedergang des Kolonialreichs
Durch die bourbonischen Reformen kam es vor allem in den amerikanischen Kolonien zu Rebellionen und Proteste gegen die neue Politik Madrids. Der kreolischen Führungsschicht gelang es aber nicht, die breiten Massen für eine Revolution zu gewinnen, so das man der Krone zunächst treu blieb. Erst als die Krone in Folge der napoleonischen Außen- und Handelspolitik Schwäche zeigte, griff der Funke des Unabhängigkeitsbestrebens auf Spanisch-Amerika über. Dies vollzog sich allerdings nicht in einer radikalen Umwälzung, sondern in vielen Orten und Provinzen in kleinen Schritten. Durch die Streitigkeiten zwischen König Karl IV. und dessen Sohn Ferdinand VII. konnte Napoleon Spanien besetzen und seinen Bruder Joseph I. auf den spanischen Thron befördern. Dieser Machtwechsel wurde in den Kolonien mit Sorge verfolgt und man bekundete nach wie vor die Treue zum bourbonischen Königshaus, von einer Loslösung vom spanischen Mutterland war zunächst noch nicht die Rede. Spanien selbst hatte keine einheitliche Führung mehr, da sich Joseph heftigen spanischen Widerstand ausgesetzt sah, die sich in Cádiz gebildete Zentraljunta, die eine konstitutionelle Monarchie etablieren wollte, war nur für ein kleines Gebiet zuständig und auch von Ferdinand VII. kamen aus dem Exil keine politischen Signale. Durch diese Situation fühlten sich die Spanier in Spanisch-Amerika unsicher und fürchteten, dass die Vizekönige eine kreolenfreundliche Politik in Angriff nehmen würden, so erhoben sie sich schließlich gegen die alte Ordnung, dies führte wiederum zu Konflikten mit den Kreolen, die die Chance als günstig für Unabhängigkeit sahen. Entgegen der vorherigen Treuekundgebungen war für die Kreolen nun der Zeitpunkt gekommen sich von Spanien bzw. von der verfassungsgebenden Versammlung der Junta in Cádiz loszusagen, da die Junta eine völlig Gleichstellung der Kreolen mit den Spaniern ablehnte. Da durch die Unterbrechung der Handelswege, Spanisch-Amerika am meisten litt, radikalisierte sich die Bewegung, so dass schließlich 1810 der Vizekönig des Rio de la Plata in Buenos Aires abgesetzt wurde, kurze Zeit später erfolgte dann sogar die Unabhängigkeitserklärung.
Im übrigen Spanisch-Amerika konnte Spanien im Zuge des Wiener Kongresses 1814 seine Herrschaft nochmals festigen und sogar Venezuela, das neben Rio de la Plata, der zweite Herd der Unabhängigkeitsbewegungen war rückerobern. Doch kurze Zeit später gelang es dem ebenfalls aus Venezuela stammende Simón Bolívar im Norden Südamerikas und dem Argentinier José de San Martín vom Gebiet des Rio de la Plata aus, die militärische Befreiung Südamerikas (mit Ausnahme des portugiesischen Brasiliens) zu erreichen. Als die Verfassung von Cádiz 1820 erneut eingeführt wurde, es aber immer noch zu keiner Gleichberechtigung kam, liefen auch noch die letzten Unentschlossenen ins Lager der Befreiungskämpfer über.
Die beiden alten Vizekönigreiche Peru und Neuspanien, die wegen ihrer kolonialen Traditionen die tiefgreifendsten Veränderungen im 18. Jahrhundert erlebt haben, hielten am längsten zur spanischen Krone, erst 1821 lösten sie sich vom Mutterland. Nach 1824 blieb Spanien vom einst so riesigen Kolonialreich in Amerika nur mehr Kuba und Puerto Rico; in Asien konnte man noch Spanisch-Ostindien, das nach der Unabhängigkeit Neuspaniens, in eine eigenständige Kronkolonie umgewandelt wurde, halten. Den Schlusspunkt setzte schließlich der Spanisch-Amerikanische Krieg 1898, in dem Spanien von den aufstrebenden Vereinigten Staaten vernichtend geschlagen wurde und somit seine letzten prestigeträchtigen Kolonien in der Karibik und in Asien verlor. Von dem einst weltumspannenden spanischen Imperium blieben nur die unbedeutenden Kolonien an der westafrikanischen Küste Spanisch-Guinea und Spanisch-Westafrika, sowie das Protektorat Spanisch-Marokko, die erst nach dem Zweiten Weltkrieg in die Unabhängigkeit entlassen wurden.
Zusätzliche Gründe für den Niedergang des spanischen Weltreiches waren, neben den schon erwähnten Unabhängigkeitskriegen, auch die kolonialen Bestrebungen Englands/Großbritanniens, Frankreichs und der Niederlande, denen es gelang die spanische Hegemonie empfindlich zu stören.[29]
Siehe auch: Südamerikanische Unabhängigkeitskriege, Mexikanischer Unabhängigkeitskrieg
[Bearbeiten] Kolonialpläne des franquistischen Spaniens
In der Konferenz von Hendaye waren Spaniens Diktator Franco von Hitler Gibraltar und territoriale Gewinne auf Kosten Frankreichs zugesagt worden. Franco hatte neben Französisch-Marokko das mauretanische Gebiet zwischen Spanisch-Sahara und dem 20. Breitengrad, das algerische Department Oran (67 262 km²) sowie eine Erweiterung des Küstengebiets von Spanisch-Guinea gefordert. Der Staatschef von Vichy-Frankreich, Marschall Petain, verweigerte sich jedoch der Abtretung Marokkos. Deutsche Kolonialpläne sahen zudem Spanisch-Guinea für Deutsch-Mittelafrika vor und beabsichtigten, Spanien dafür mit Sierra Leone bzw. West-Nigeria oder Liberia zu kompensieren.
Tatsächlich besetzte Spanien 1940 nur das bis dahin international verwaltete Tanger und räumte es unter internationalem Druck bei Kriegsende wieder.
[Bearbeiten] Heutige Situation
Nach der Aufgabe Äquatorialguineas (1968) und der Westsahara (1976) gehören heute nur noch die afrikanischen Überseegebiete Kanaren, Ceuta und Melilla zu Spanien. Obwohl sie als autonome Regionen bzw. autonome Städte integrale Bestandteile Spaniens und der EU sind, so betrachtet Marokko dennoch Ceuta und Melilla als Gebiete, die entgegen der UNO-Entkolonialisierungsresolution von 1960 noch immer unter Kolonialherrschaft verblieben sind.
Im Gegensatz zur mehrheitlich marokkanisch-muslimischen Bevölkerung Ceutas und Melillas dominiert auf den Kanarischen Inseln jedoch eine spanisch-christliche Bevölkerung.
Die bei Spanien verblieben Gebiete sind in der unteren Liste gelb unterlegt.
[Bearbeiten] Liste der spanischen Besitzungen und Kolonien
| Besitzung | Erwerb | Verlust | Geschichte |
|---|---|---|---|
| Balearen | 1229 1344/49 |
1276 - |
zwischen 1229 und 1235 durch Jakob I. von Aragón erobert, 1276 erklärte der Bruder Peters III. von Aragón Jakob II. die Balearen sowie die katalanischen Grafschaften Rosselló, Cerdanya und die Herrschaft Montpellier zum unabhängigen Königreich Mallorca, 1344 Rückeroberung und erneute Eingliederung in die Krone Aragonien, 1349 nach dem Tod Jakob III. von Mallorca endgültig aragonesisch, heute Autonome Gemeinschaft Spaniens. Menorca wird 1708 britisch besetzt, im Frieden von Utrecht dann Großbritannien zugesprochen, 1756 französisch besetzt, 1763 wieder zurück an Großbritannien, 1782 von spanisch-französischen Truppen zurückerobert, im Frieden von Paris wieder Spanien zugesprochen, 1802 offizielle Rückgabe der Insel Großbritanniens an Spanien |
| Grafschaft Provence | 1167 | 1267 | 1167 erwarb König Alfons II. von Aragonien durch Erbrecht die Grafschaft Provence, danach durch Sekundogenitur an die Krone Aragonien gebunden, 1267 an das Haus Anjou gefallen |
| Herzogtum Athen | 1311 | 1319 | von der Katalanischen Kompanie erobert, 1319 mit dem Herzogtum Neopatria vereint, 1388 ausgegliedert und an die Florentiner Familie Acciaiuoli übergeben |
| Herzogtum Neopatria | 1319 | 1390 | von der Katalanischen Kompanie erobert und mit dem Herzogtum Athen vereint, 1379 unter direkter Verwaltung der aragonesischen Krone, später an die Florentiner Familie Acciaiuoli verkauft |
| Königreich Neapel | 1442 1504 1735 |
1500 1714 1759 |
1422 Vereinigung von Neapel und Sizilien durch Alfons V., 1458 wieder getrennt verwaltet, zwischen 1500 und 1504 kurzzeitig französisch, 1504 erneute Vereinigung mit Sizilien durch Ferdinand II., fortan Nebenland der spanischen Krone, 1714 im Rastatter Frieden an Österreich verloren, 1735 im Frieden von Wien wieder durch Sekundogenitur an Spanien gebunden, 1759 durch Ferdinand IV. von Spanien getrennt. |
| Königreich Sardinien | 1297 1409 |
1383 1707 |
1297 als Lehen an Jakob II. durch den Papst übertragen, 1323 endgültig Eroberung der Insel, 1383 wieder an das Judikat Arborea verloren, 1409 erneute Rückeroberung, 1420 Status als aragonesisches Vizekönigreich festgeschrieben, ab dem frühen 16. Jahrhundert in Personalunion mit dem neu entstanden Königreich Spanien vereint, 1707 von Österreich besetzt und 1713 an dieses abgetreten |
| Königreich Sizilien | 1282 1735 |
1714 1759 |
1282 durch die Sizilianische Vesper an Aragonien, 1442 Vereinigung mit dem Königreich Neapel, 1458 wieder getrennt, 1501 Wiedervereinigung durch Ferdinand II. von Aragón, fortan Nebenland der spanischen Krone, 1714 Viktor Amadeus I. von Savoyen zugesprochen, 1735 durch den Frieden von Wien wieder durch Sekundogenitur an Spanien gebunden, 1759 durch Ferdinand IV. von Spanien getrennt |
| Korsika | 1297 1419 |
1347 1453 |
1297 übertrug Papst Bonifatius VIII. König Jakob II. von Aragón Korsika als Lehen, 1325 Eroberung der gesamten Insel, 1347 wieder an Genua zurück gefallen, 1372 durch Graf von La Rocca wieder kurzzeitig aragonesisch, 1401 französisch, 1410 wieder an Genua, 1419 wieder an Aragon zurück, 1447 Teilung der Insel: Aragon erhält die Oberhoheit über die südlichen Ländereien der Herren von Cinarca, 1453 endgültig an die genueser Bank Banca di San Giorgio |
| Malta | 1284 | 1525/1530 | 1284 Eroberung Maltas durch aragonesisch-sizilische Flotte und dem Vizekönig von Sizilien unterstellt, 1525 durch Karl V. dem Johanniterorden als Lehen zugewiesen, 1530 durch päpstliche Bulle endgültig in Besitz des Johanniterordens |
| Herrschaft Montpellier | 1204 | 1349 | 1204 durch die Heirat von Maria von Montpellier mit Peter II. an Aragón gefallen, 1276 zum unabhängigen Königreich Mallorca, 1349 durch Jakob III. von Mallorca an Frankreich verkauft |
| Nordkatalonien (Carcassonne, Roussillon) | 1137 | 1659 | 1276 Eingliederung der Grafschaften Rosselló und Cerdanya in das unabhängigen Königreich Mallorca, 1344 aragonesische Rückeroberung Rossellós, 1403 Cerdanyas, 1659 durch den Pyrenäenfrieden an Frankreich abgetreten |
| Königreich Navarra (Obernavarra) |
1076 1419 |
1134 1431 |
zwischen 1076 und 1134 mit dem Königreich Aragon vereint, danach wieder selbstständig, zwischen 1419 und 1431 Vizekönigreich der Krone Aragon, seit dem Ende des 15. Jahrhunderts zwischen der nun Spanischen Krone und der französischen Adelsfamilie Grailly umstritten, 1512 Eroberung des Südteils Navarras (Obernavarra) durch Spanien, der nördliche Teil (Niedernavarra) geht 1516 an das französische Haus Albret, bis 1702 als Vizekönigreich Spaniens verwaltet, heute als Navarra Autonome Gemeinschaft Spaniens |
| Besitzung | Erwerb | Verlust | Geschichte |
|---|---|---|---|
| Europa | |||
| Elba | 1557 | 1709 | 1557 Einnahme Porto Longones, später Teil des spanischen Garnisonsstaates, 1709 im Spanischen Erbfolgekrieg verloren, 1714 offiziell an das von Österreich beherrschte Königreich Neapel abgetreten |
| Franche-Comté (Freigrafschaft Burgund) | 1556 | 1678 | 1556 durch Erbteilung an Spanien gefallen, im Devolutionskrieg 1668 und im Holländischen Krieg 1674 von Frankreich besetzt, 1678 im Frieden von Nimwegen endgültig an Frankreich abgetreten |
| Grafschaft Charolais | 1556 | 1684 | 1477 an das Haus Habsburg als Teil des burgundischen Erbes gefallen, jedoch weiterhin unter der Lehenshoheit und dem Rechtsbereich der französischen Krone, 1556 durch Erbteilung an Spanien, 1684 durch einen Vertrag von König Philipp IV. von Spanien mit Louis II. de Bourbon, prince de Condé an diesen übergeben |
| Herzogtum Mailand | 1535 | 1714 | 1535 von Kaiser Karl V. erobert und seinem Sohn Philipp übergeben, seit 1556 in Personalunion mit Spanien vereinigt, 1714 durch den Spanischen Erbfolgekrieg an Österreich verloren |
| Monaco | 1542 | 1641 | spanisches Protektorat |
| Spanische Niederlande | 1556 | 1714 | 1556 durch Erbteilung an Spanien gefallen, 1579 nördlicher Teil als Utrechter Union unabhängig, der südliche Teil, die Union von Arras bleibt bei Spanien und wird fortan als Spanische Niederlande bezeichnet, im Achtzigjährigen Krieg kommen Flandern und Brabant hinzu, im Pyrenäenfrieden und im Devolutionskrieg tritt Spanien die Grafschaft Artois, Gravelines, Landrecy, Diedenhofen, Le Quesnoy, Montmédy, Lille, Charleroi, Oudenaarde und Kortrijk an Frankreich ab, im Nimwegener Frieden 1679 und im Frieden von Rijswijk kommen Teile dieser Gebiete wieder an Spanien, 1714 durch den spanischen Erbfolgekrieg an Österreich abgetreten |
| Stato dei Presidi (Spanischer Garnisonsstaat) |
1557 1735 |
1707 1759 |
1522 unter den Schutz Kaiser Karls V., 1555 Eroberung Sienas und Gründung des Großherzogtums Toskana durch Cosimo I. de’ Medici, am 3. Juli 1557 Orbetello, Porto Ercole, Porto Santo Stefano, Talamone, Ansedonia, Porto Longone, sowie Teile Elbas zurück an Spanien und Gründung des Stato dei Presidi, 1707 von Österreich besetzt, 1735 im Vorfrieden von Wien wieder zurück an Spanien, 1759 an das Königreich Neapel gebunden |
| Portugal | 1580 | 1640 | durch Heiratsverträge ab 1580 in Personalunion mit Spanien vereint, 1640 wieder selbstständig, Krieg bis zur Anerkennung der Unabhängigkeit 1666 |
| Afrika | |||
| Spanisch-Guinea | 1788 | 1968 | von Portugal an Spanien abgetreten, 1968 als Äquatorialguinea unabhängig |
| Spanisch-Westafrika | 1934 | 1969/1976 | 1860 wurde Ifni von Spanien erworben, 1884 wurde Spanisch-Sahara als Rio de Oro spanische Kolonie, 1934 Zusammenschluss der beiden Kolonien, 1969 kam Ifni zu Marokko, 1976 von Marokko und Mauretanien besetzt, heute von Marokko annektiert, internationaler Status unklar |
| Djerba | 1551 | 1560 | ab 1520 spanischer Vasall, 1551 direkte spanische Verwaltung, 1560 okkupiert, in der Seeschlacht von Djerba an das Osmanische Reich gefallen |
| Bizerta | 1535 | 1574 | 1535 von Kaiser Karl V. erobert, 1574 an das Osmanische Reich |
| Bejaia (Bougie) | 1510 | 1555 | 1510 von Spanien erobert, 1555 an das Osmanische Reich |
| Oran | 1509 1732 |
1708 1792 |
1505 und 1506 erste Versuche die Stadt zu erobern, 1509 Einnahme der Stadt und Errichtung eines spanischen Gouvernements, 1709 an das Osmanische Reich verloren, 1732 von Spanien wieder zurückerobert, ab 1790 Friedensgespräche mit dem Osmanischen Reich, 1792 dann an das Osmanische Reich übergeben |
| Penon de Algiers | 1510 1573 |
1529 1574 |
1510 im Zuge der Eroberung Orans spanisch besetzt, 1529 unter dem Schutz des Osmanischen Reiches, 1573 kurzfristig wieder spanisch, 1574 endgültig osmanisch |
| Tripolis | 1509 | 1530/1551 | 1509 durch Graf Pietro von Navarra für Spanien erobert und Installation eines spanischen Statthalters, 1530 von Kaiser Karl V. den Johanniterorden als Lehen übertragen, 1551 an das Osmanische Reich verloren |
| Tunis | 1535 1573 |
1570 1574 |
1534 vom Osmanischen Reich erobert, 1535 durch Kaiser Karl V. okkupiert und in ein spanisches Protektorat umgewandelt, 1570 wieder osmanisch, 1573 kurzfristig wieder spanisch, 1574 endgültig wieder osmanisch |
| Plaza de soberanía | 1508 1560 1668 1848 |
1668 wurde Ceuta von Portugal an Spanien durch den Frieden von Lissabon abgetreten, Melilla wurde 1497 erobert, die übrigen Inseln und Städte 1508, 1560, 1668 und 1848; heute autonome Städte Spaniens, die Gebiete werden von Marokko beansprucht | |
| Isla Perejil | 1663 | von Portugal an Spanien abgetreten, heute unter der Herrschaft Spaniens, von Marokko beansprucht | |
| Spanisch-Marokko | 1912 | 1956 | Spanisches Protektorat, heute Teil Marokkos |
| Amerika | |||
| Vizekönigreich Neuspanien | 1535 | 1821 | 1492 Beginn der Kolonialisierung der Karibik und Mittelamerikas, zwischen 1519 und 1521 Eroberung des Aztekenreiches, 1565 kam auch noch die Philippinen in Asien und einige pazifische Inseln, sowie im 17. und 18. Jahrhundert der Südwesten der heutigen USA hinzu, 1535 Gründung des Vizekönigreiches, zwischen 1528 und 1545 Verpfändung "Klein-Venedigs" an die Welser, 1717 Abtretung Venezuelas an das neugegründete Vizekönigreich Neugranada |
| Florida | 1513 | 1763/1819 | 1513 von Spanien erobert und 1535 ins Vizekönigreich Neuspanien integriert, nach Ende des Siebenjährigen Krieges an Großbritannien abgetreten, 1781 die Herrschaft über Westflorida zurück, im Frieden von Paris 1783 wieder spanisch, 1810/13 teilweise von den USA besetzt, 1819 an die USA verkauft |
| Jamaika (Santiago) | 1509 | 1670 | 1509 kolonialisiert und 1535 ins Vizekönigreich Neuspanien eingegliedert, 1655 von den Engländern unter William Penn besetzt, 1670 offiziell von Spanien im Vertrag von Madrid abgetreten. |
| Hispaniola | 1492 | 1697/1795 | Die erste wichtige spanische Besitzung in Übersee. Im 17. Jahrhundert setzten sich die Franzosen im NW der Insel fest, der westliche Teil der Insel (Haiti) wurde 1697 an Frankreich abgetreten. Der östliche Teil (heute Dominikanische Republik) wurde 1795 im Frieden von Basel ebenfalls an Frankreich abgetreten. |
| Kaimaninseln | 1503 | 1666 | 1503 von Kolumbus entdeckt und für Spanien in Besitz genommen, 1535 ins Vizekönigreich Neuspanien integriert, 1666 von England erobert, 1670 im Vertrag von Madrid offiziell von Spanien an England abgetreten |
| Kuba | 1492 1763 |
1762 1898 |
1492 von Columbus entdeckt und für Spanien in Besitz genommen, zwischen 1511 und 1515 vollständige Eroberung der Insel, ab 1542 als Generalkapitanat Teil Neuspaniens, 1762 von Großbritannien erobert, im Frieden von Paris 1763 im Tausch gegen Florida wieder zurück an Spanien, ab 1821 eigenständige Kolonie, 1897 innere Autonomie, im Zuge des Spanisch-Amerikanischen Krieg 1898 an die USA verloren |
| Nootka Territorium | 1789 | 1794 | Umfasste Küstengebiete des Bundesstaates Washington sowie den Süden der kanadischen Provinz British Columbia (Vancouver Island). Nach nur fünf Jahren spärlicher Herrschaft wurde der Herrschaftsanspruch auf Druck Großbritanniens zurückgezogen |
| Trinidad | 1498 | 1802 | 1498 von Spanien in Besitz genommen, ab 1535 Teil des Vizekönigreiches Neuspanien, bereits 1763 wurde die Insel von den Briten besetzt, jedoch erst 1802 im Frieden von Amiens offiziell von Spanien abgetreten. |
| Westlouisiana | 1762 | 1800 | 1762 im Vorfrieden von Fontainebleau wurde Louisiana westlich des Mississippi sowie die "Isle of New Orleans" von Frankreich an Spanien abgetreten und ins Vizekönigreich Neuspanien eingegliedert, auf Druck Napoleons 1800 wieder an Frankreich zurück |
| Vizekönigreich Peru (Vizekönigreich Neu-Kastilien) |
1542 | 1823 | ab 1522 Beginn der Eroberung Perus und 1542 Errichtung des Vizekönigreiches, 1655 Abtretung der Miskitoküste an Großbritannien, 1717 bzw. 1739 und 1776 wurde die beiden neugegründeten Vizekönigreiche Río de la Plata und Neugranda von Peru getrennt. |
| Vizekönigreich Neugranada | 1717 1739 |
1724 1810 |
1717 von Peru getrennt, zwischen 1724 und 1739 wieder Teil Perus, heute Kolumbien, Venezuela, Ecuador und Panama |
| Vizekönigreich des Río de la Plata | 1776 | 1811 | 1776 von Peru getrennt, heute Argentinien, Bolivien, Uruguay und Paraguay. Zwischen 1767 und 1811 gehörten auch die Falklandinseln zum Einflussgebiet der Kolonie. |
| Asien | |||
| Spanisch-Ostindien | 1521(?) | 1898 | zunächst als Generalkapitanat Teil des Vizekönigreiches Neuspanien, nach 1821 eigenständige spanische Kolonie, 1898 im Zuge des Spanisch-Amerikanischen Krieges verloren |
| Philippinen | 1565 | 1898 | Teil des Generalkapitanats Spanisch-Ostindien, 1898 im Zuge des Spanisch-Amerikanischen Krieges von der USA annektiert |
| Marianen | 1667 | 1898/1899 | 1521 von Ferdinand Magellan entdeckt, 1667 von Spanien in Besitz genommen, Teil des Generalkapitanats Spanisch-Ostindien, nach dem Spanisch-Amerikanischen Krieg 1898 südlich Teil an die USA abgetreten, 1899 nördlichen Teil an das Deutsche Reich verkauft |
| Karolinen | 1526 | 1899 | 1525 durch den Portugiesen Diego da Rocha entdeckt, 1526 spanische Inbesitznahme durch Alonso de Salazar, 1686 Entdechung der Hauptinsel durch Francesco Lazeano, Teil des Generalkapitanats Spanisch-Ostindien, 1899 an das Deutsche Reich verkauft |
| Palau | 1526 | 1899 | 1543 durch den Ruy López de Villalobos entdeckt, erst im 19. Jahrhundert durch Spanien kolonialisiert, Teil des Generalkapitanats Spanisch-Ostindien, 1899 an das Deutsche Reich verkauft |
| Guam | 1521 | 1899 | 1521 von Magellan entdeckt, 1565 von Miguel Lopez de Legazpi für Spanien in Besitz genommen, Teil des Generalkapitanats Spanisch-Ostindien, 1898 an die USA abgetreten |
| Formosa | 1626 | 1646 | zunächst portugiesische Kolonie, 1624 dann holländische Kolonie, 1626 Eroberung des Nordwesten Taiwans durch Spanien, wird daraufhin zur spanischen Kolonie Formosa erklärt und von den Philippinen aus verwaltet, 1646 wieder holländisch |
| Atlantik | |||
| Kanarische Inseln | 1479 | 1311 entdeckt, 1402 Eroberung und Christianisierung der kleineren Inseln durch den Normannen Jean de Béthencourt, 1479 durch den Vertrag von Alcaçovas Kastilien zugesprochen, heute Autonome Gemeinschaft Spaniens | |
[Bearbeiten] Literatur
- Jonathan C. Brown: Latin America: A social history of the colonial period. 2. ed., Thomson & Wadsworth, Belmont, Calif. [u.a.] 2005, ISBN 0-534-64233-0.
- John Elliott: Imperial Spain (1469-1716). Penguin Books, London 2002, ISBN 0-14-100703-6.
- Béatrice Perez: Des marchands entre deux mondes. Pratiques et représentations en Espagne et en Amérique (XVe - XVIII siècle). PUPS, Paris 2007, ISBN 978-2-84050-513-6.
- Friedrich Edelmayer (u.a.): Die Neue Welt. Süd- und Nordamerika in ihrer kolonialen Epoche. Promedia, Wien 2001, ISBN 3-85371-177-4.
- Konetzke, Richard: Süd- und Mittelamerika I.. Die Indianerkulturen Altamerikas und die spanisch-portugiesische Kolonialherrschaft. 18. Aufl., Fischer, Frankfurt/M. 2004, ISBN 3-596-60022-7.
[Bearbeiten] Weblinks
- Current and Former Colonies and Possessions of Spain from World Statesmen
- "Spanische Geschichte der Philippinen" von Margarete Payer
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Iberoamerikanisches Institut Preußischer Kulturbesitz und Museum für Völkerkunde, Staatliche Museen zu Berlin (Hrsg.), Amerika 1492–1992, Braunschweig 1992, S. 40 f.
- ↑ Vgl. Ernst Feder: Gewalt und Ausbeutung: Lateinamerikas Landwirtschaft. Hoffmann und Campe, Hamburg 1973, ISBN 3-455-09100-8.
- ↑ Vgl. http://www.pbs.org/opb/conquistadors/home.htm
- ↑ Vgl. Edelmayer, Friedrich (u. a.): Die Neue Welt. Süd- und Nordamerika in ihrer kolonialen Epoche. Promedia Verlag, Wien 2001, S. 73 ff.
- ↑ Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart, 1980; S. 120/121.
- ↑ Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart, 1980; S. 46/47
- ↑ Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart, 1980; S. 50/51
- ↑ Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart, 1980; S. 122/123.
- ↑ Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart, 1980; S. 128 ff
- ↑ Vgl. Edelmayer, Friedrich (u. a.): Die Neue Welt. Süd- und Nordamerika in ihrer kolonialen Epoche. Promedia Verlag, Wien 2001, S. 75.
- ↑ Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart, 1980; S. 131 ff.
- ↑ Vgl. Edelmayer, Friedrich (u. a.): Die Neue Welt. Süd- und Nordamerika in ihrer kolonialen Epoche. Promedia Verlag, Wien 2001, S. 67.
- ↑ Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart, 1980; S. 121.
- ↑ Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart, 1980; S. 122.
- ↑ Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart 1980, S. 67 ff
- ↑ a b Vgl. Pietschmann, Horst: Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika. Klett-Cotta Verlag, Stuttgart 1980, S. 73
- ↑ Vgl. Edelmayer, Friedrich (u. a.): Die Neue Welt. Süd- und Nordamerika in ihrer kolonialen Epoche. Promedia Verlag, Wien 2001, S. 106–107.
- ↑ Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart, 1980; S. 85.
- ↑ Vgl. Edelmayer, Friedrich (u. a.): Die Neue Welt. Süd- und Nordamerika in ihrer kolonialen Epoche. Promedia Verlag, Wien 2001, S. 112.
- ↑ Vgl. Edelmayer, Friedrich (u. a.): Die Neue Welt. Süd- und Nordamerika in ihrer kolonialen Epoche. Promedia Verlag, Wien 2001, S. 111.
- ↑ Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart, 1980; S. 166/167
- ↑ Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart, 1980; S. 165
- ↑ Vgl. Pietschmann, Horst; Die staatliche Organisation des kolonialen Iberoamerika; Klett-Cotta Verlag; Stuttgart, 1980; S. 168/169.
- ↑ Vgl. Reindhard, Wolfgang: Kleine Geschichte des Kolonialismus. Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 1996, S. 73-74.
- ↑ Vgl. Edelmayer, Friedrich (u. a.): Die Neue Welt. Süd- und Nordamerika in ihrer kolonialen Epoche. Promedia, Wien 2001, S. 108–110.
- ↑ Vgl. Edelmayer, Friedrich (u. a.): Globalgeschichte 1450–1620. Anfänge und Perspektiven. Promedia, Wien 2002, S. 39.
- ↑ Vgl. Feldbauer, Peter (u. a.): Die Welt im 16. Jahrhundert. Mandelbaum, Wien 2008, S. 355–356.
- ↑ Vgl. Edelmayer, Friedrich (u. a.): Die Neue Welt. Süd- und Nordamerika in ihrer kolonialen Epoche. Promedia, Wien 2001, S. 109.
- ↑ Vgl. Friedrich Edelmayer (u. a.): Die Neue Welt – Süd- und Nordamerika in ihrer kolonialen Epoche. Promedia, Wien 2001, S. 121–124.
Europäische Kolonialmächte des Spätmittelalters
Genua | Venedig
Europäische Kolonialmächte der Neuzeit
Belgien | Dänemark | Deutsches Reich | Frankreich | Italien | Niederlande | Portugal | Russland | Spanien | Vereinigtes Königreich / England
Außereuropäische Kolonialmächte der Neuzeit
Japan | Vereinigte Staaten
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