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Konzil von Trient – Wikipedia

Konzil von Trient

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Konzil von Trient
Datum 13. Dezember 1545 - 4. Dezember 1563
Akzeptiert von Römisch-Katholische Kirche
Vorangehendes Konzil Fünftes Laterankonzil
Nächstes Konzil Erstes Vatikanisches Konzil
Einberufen von Papst Paul III.
Präsidium Papst Paul III., Papst Julius III., Papst Pius IV.
Beteiligung In den letzten Sitzungen:
6 Kardinäle, 3 Patriarchen,
25 Erzbischöfe, 169 Bischöfe,
7 Ordensgeneräle und
19 Prokuratoren
Diskussionsthemen Protestantismus, Katholische Reformation
Konzilsdokumente 17 dogmatische Dekrete
Liste ökumenischer Konzilien

Das Konzil von Trient (Tridentinum), das von der Römisch-katholischen Kirche als 19. ökumenisches Konzil angesehen wird, fand in vier Sitzungsperioden zwischen 1545 und 1563 statt. Es diente der Antwort auf die Reformation.

Es trägt den Namen der italienischen Stadt Trient (italienisch Trento, lat. Tridentum), wo das Konzil (bis auf zwei Sitzungen in Bologna) tagte. Das Konzil begann am 13. Dezember 1545 in Trient und wurde am 4. Dezember 1563 ebenda abgeschlossen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Vorgeschichte

Das 5. Laterankonzil (1512-1517) hatte die Kirchenreform begonnen, war aber an einigen theologischen Streitpunkten gescheitert. Die über 20-jährige Verzögerung des Trienter Konzils hing auch mit den politischen Wirren der Reformationszeit zusammen.

Papst Paul III. schrieb das Konzil schließlich zum 1. November 1542 nach Trient aus, vertagte es jedoch wegen des Krieges gegen Frankreich. Dann schrieb er es wiederum zum 15. März 1545 aus, doch konnte es erst am 13. Dezember eröffnet werden.

[Bearbeiten] Verlauf und Entscheidungen im Überblick

Bei der Eröffnung des Konzils waren zunächst 34 Konzilsväter anwesend, die hauptsächlich aus Italien stammten. Deutsche Bischöfe waren nicht vertreten. Die Frage der Zielsetzung war zwischen dem Papst und dem römisch-deutschen Kaiser Karl V. umstritten. Der Kaiser strebte eine Kirchenreform an, während der Papst eine Verurteilung der protestantischen Lehren für vordringlich hielt. Aufgrund des geschickten Vorgehens der Legaten einigte man sich darauf, Fragen der Lehre und Reformdekrete gleichzeitig zu beraten. Diese Dekrete präzisierten die katholische Lehre in mehreren Punkten. In den sogenannten Canones wurden dann Irrlehren aufgeführt und verurteilt.

[Bearbeiten] Erste Trienter Periode (Dezember 1545–März 1547)

Sitzung des Konzils in der Kathedrale von Trient

Die erste Periode des Konzils bestand aus vier Sitzungen, in denen nach zum Teil erhitzten Debatten mehrere Dekrete veröffentlicht wurden. Konkrete Maßnahmen zur Kirchenreform bestanden in der Regelung des Predigtwesens und der Pfründen sowie der Anordnung der Residenzpflicht der Bischöfe.

  • 5. Sitzung (17. Juni 1546)
  • 7. Sitzung (3. März 1547)

[Bearbeiten] Bologneser Periode (März 1547–September 1549)

In der Zeit vom März 1547 bis formell zum 13. September 1549 fand das Konzil in Bologna statt.

  • 9. Sitzung
  • 10. Sitzung
In der 10. Sitzung wurde über die Sakramente (Buße, Letzte Ölung, Weihe und Ehe) diskutiert. Ein verbindliches Dekret entstand jedoch nicht.

[Bearbeiten] Zweite Trienter Periode (März 1551–September 1552)

  • 13. Sitzung (11. Oktober 1551)
  • 14. Sitzung (25. November 1551)
    • Lehre über das Sakrament der Buße
    • Lehre über das Sakrament der Letzten Ölung
    • Kanones zu beiden Lehren

[Bearbeiten] Dritte Trienter Periode (Januar 1562–Dezember 1563)

  • 21. Sitzung (16. Juli 1562)
  • 22. Sitzung (17. September 1562)
    • Lehre und Kanones über das Messopfer
      Das Konzil widmet sich in diesem Dekret der katholischen Liturgie, um sie von der protestantischen Mahlfeier zu unterscheiden. Insbesondere stellt das Konzil fest, dass der Kanon der Liturgie „frei von jedem Irrtum“ ist (4. Kapitel). Des Weiteren hebt das Konzil den Opfercharakter der katholischen Liturgie als einen wesentlichen Unterschied zum Protestantismus hervor.
    • Dekret über die Bitte um Gewährung des Kelches
Sitzung des Konzils um 1563
  • 23. Sitzung (15. Juli 1563)
    • Lehre und Kanones über das Sakrament der Weihe
  • 24. Sitzung (11. November 1563)
    • Lehre und Kanones über das Sakrament der Ehe
    • Kanones über eine Reform der Ehe: Dekret Tametsi

[Bearbeiten] Typisches Beispiel für die Canones

Aus der Lehre vom Heiligen Messopfer, Canon 9:

Wer sagt, die gottesdienstlichen Satzungen der Römischen Kirche, nach denen ein Teil des (Mess-)Kanons und die Wandlungsworte leise gesprochen werden, seien zu verurteilen; oder man dürfe die Messe nur in der Volkssprache zelebrieren; oder dem Opferwein im Kelch solle kein Wasser beigemischt werden, weil das gegen die Einsetzung Christi sei: der sei mit dem Anathema belegt.

Theologisch klärend, aber brisant gegenüber den Lutheranern waren u. a. das Dekret zu den kanonischen Schriften, das den katholischen Kanon verbindlich festlegte und die Bedeutung der Tradition als eine Quelle der göttlichen Offenbarung betonte, und das zur Rechtfertigungslehre. Zu letzterer entstand 1999 eine gemeinsame Erklärung der Römisch-katholischen Kirche und des Lutherischen Weltbundes.

In Zusammenhang mit dem Konzil sind die nachfolgenden Reformen Pius V. zu sehen.

Der Komponist Palestrina hat am Konzil die Messe Missa Papae Marcelli als Paradestück abgegeben, da Papst Marcellus II. zur Zeit des Konzils die Reform der Kirchenmusik in Bewegung gesetzt hat. Die Messe gilt als eine der bedeutendsten der Renaissance.

Aus der Lehre vom Ehesakrament:

Wer sagt, die Ehe sei nicht wahrhaft und eigentlich eines der sieben Sakramente des evangelischen Gesetzes, das von Christus dem Herrn eingesetzt wurde, sondern es sei von Menschen in der Kirche erfunden worden und teile keine Gnade mit, der sei ausgeschlossen.

[Bearbeiten] Beschlüsse

Zusammengefasst lauten die wichtigen Beschlüsse des Trienter Konzils wie folgt:

  • Einrichtung von Priesterseminaren zur besseren Ausbildung der Seelsorger
  • Einrichtung des Hochaltars als sichtbares liturgisches Zentrum (im Mittelalter waren der Sakral- und Gemeindebereich durch Lettner getrennt)
  • Aufbewahrungsort des Allerheiligsten von den im Mittelalter üblichen Sakramentsnischen oder -häuschen in den Tabernakel am Hochaltar
  • Einführung eines geschlossenen Beichtstuhls
  • Bestuhlung im Kirchenraum
  • Verbot der Ämterhäufung im Bischofsamt
  • Abschaffung der Missbräuche im Ablasswesen
  • Einführung der Formpflicht bei Eheschließungen: Ehen müssen vor einem Priester geschlossen werden.

[Bearbeiten] Bilderdekret (1563)

In seiner 25. Sessio verlas das Trienter Konzil das umfangreiche Dekret über die Anrufung, die Verehrung und die Reliquien der Heiligen und über die heiligen Bilder.[1] In der letzteren Frage befassten sich die Konzilsväter mit der Anbringung, Erhaltung und Verehrung kirchlicher Bilder. „Die durch die Reformation in Frage gestellte Grundlehre der Bilderverehrung entschied Trient bejahend unter Bezugnahme auf das Zweite Konzil von Nicäa (787). Stärker jedoch als Nicäa rückte Trient den religionspädagogischen Zweck der kirchlichen Bilder in den Vordergrund“ .[2]

Wie vorher das Zweite Konzil von Nicäa beschränkte sich das Trienter Konzil auf die Bilderfrage. Von „Kunst“ und „Kirchenarchitektur“ sprachen die Trienter Konzilsväter nicht, anders als später das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965), dessen Lehrverkündigung über Kunst und Künstler thematisch viel komplexer und zudem pastoral ausgerichtet war.[3]

[Bearbeiten] Kontroversliteratur

Das Konzil erzeugte schon bald eine umfangreiche Sekundärliteratur. Von lutherischer Seite setzte sich etwa Martin Chemnitz in seinem Examen concilii Tridentini (1565-73) damit auseinander und von reformierter Seite der Zürcher Theologe Johann Heinrich Heidegger in seinen Schriften De fide decretorum concilii Tridentini quaestiones (1662) und Anatome concilii Tridentini (1672-75). Aber auch innerhalb der römisch-katholischen Kirche kam es vereinzelt zu Kritik; so versuchte der papstkritische venezianische Historiker und Ordensmann Paolo Sarpi in seiner 1619 erschienenen Istoria del concilio Tridentino nachzuweisen, dass die Wiedervereinigung mit den Protestanten nur durch die Intrigen der Kurie verhindert worden sei.

[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. Konzil von Trient: Dekret De invocatione, veneratione et reliquiis sanctorum, et de sacris imaginibus, 3. Dezember 1563, Sessio 25.
  2. Bühren 2008, S. 635f.; zum historischen Kontext des Bilderdekrets vgl. Jedin 1935.
  3. Bühren 2008, S. 644f.

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Quellen

  • Josef Wohlmuth (Hrsg.): Dekrete der ökumenischen Konzilien, Bd. 3 - Konzilien der Neuzeit, Paderborn 2002. (Dekrete im lateinischen Wortlaut und deutscher Übersetzung)

[Bearbeiten] Sekundärliteratur

  • Hubert Jedin: Entstehung und Tragweite des Trienter Dekrets über die Bilderverehrung, in: Tübinger Theologische Quartalschrift 116, 1935, S. 143-188, 404-429.
  • Hubert Jedin: Geschichte des Konzils von Trient, 4 Bde., Freiburg im Breisgau 1949-1975 (I, 1949, II, 1957, III, 1970, IV, 1975).
  • Giuseppe Alberigo (Hrsg.): Geschichte der Konzilien. Vom Nicaenum bis zum Vaticanum II, Wiesbaden 1998, S. 349-383.
  • Ralf van Bühren: Kunst und Kirche im 20. Jahrhundert. Die Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils (Konziliengeschichte, Reihe B: Untersuchungen), Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2008, ISBN 978-3-506-76388-4.

[Bearbeiten] Weblinks

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