Gemeinde
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Als Gemeinde, politische Gemeinde oder Kommune bezeichnet man diejenigen Gebietskörperschaften, die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten die kleinste räumlich-administrative, also politisch-geographische Entität darstellen. Das entspricht der LAU-2-Ebene der Europäischen Union.
Als Gemeindeebene bezeichnet man die politische Ebene, die der Gemeinde entspricht, wobei in manchen Staaten der Begriff in der LAU-2 in anderen Staaten als LAU-1-Ebene eingeordnet wird. Die Begriffe Kommunalebene und Gemeindeebene bezeichnen daher nicht ganz dasselbe.
Die Gemeindeverwaltung ist die Gesamtheit aller Organe, Ämter und Behörden der Gemeinde. Das Gebäude des Verwaltungssitzes wird im deutschen Sprachraum regional unterschiedlich Rathaus, Stadthaus, Gemeindehaus oder Gemeindeamt genannt.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Mittelalter
Hauptartikel: Kommune (Mittelalter)
Im späten 11. Jahrhundert setzte im westlichen Teil des Heiligen Römischen Reiches ein Vorgang ein, der in den Quellen mit den Begriffen coniuratio oder communio bezeichnet wird. In Cambrai beschworen die Bürger im Jahre 1077 eine schon lange geplante „Kommune“. Sie nutzten die Abwesenheit des bischöflichen Stadtherrn. Zuvor hatte sich bereits in Le Mans im Jahre 1070 eine Bewegung gebildet, eine „Verschwörung, die sie Kommune nannten“.
Die Bürger von Cambrai beschworen untereinander durch einen Eid, dem Bischof den Eintritt in die Stadt zu verwehren, wenn er die neue Eidgenossenschaft nicht anerkennt. Zwar wurde diese erste Kommune niedergeschlagen und wieder aufgelöst. Dennoch zog sich der Kampf der Bürger von Cambrai um Wehrhoheit, Gerichtsbarkeit und städtische Selbstverwaltung bis in die 20er Jahre des 13. Jahrhunderts.
Aber auch in anderen Städten des deutschen Sprachraums gab es kommunale Bewegungen. So 1074 in Köln gegen den Erzbischof von Köln und 1073 in Worms. In beiden Fällen ging es um die Erreichung größerer Freiheiten vom feudalen Stadtherrn, insbesondere von geistlichen Herren. Der Stadtherr übte mit seinen Dienstleuten und Amtsträgern die Gerichts- und Verwaltungsbefugnisse in der Stadt aus, er hatte Gewalt über die Befestigungen der Stadt, übte Markt- und Zollrechte aus und bezog Einnahmen daraus. Sehr oft gehörte dem Stadtherrn auch der Grund und Boden der Stadt, sodass für dessen Nutzung für Bauten und die Wirtschaftstätigkeiten Abgaben zu zahlen waren. Weiterhin standen viele Bürger in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Stadtherrn.
Nach Quellen zu urteilen stießen sich insbesondere die zu Reichtum gelangten Kaufleute an der Herrschsucht der Stadtherren. Die vielschichtigen Gründe führten aber dazu, dass nicht nur die Kaufleute und Handwerker aufbegehrten, sondern sich auch in die Stadt geflüchtete hörige Bauern, Ministeriale und abhängige Dienstleute dem Kampf um die Kommune anschlossen.
[Bearbeiten] Rechtliche Situation nach Staat
[Bearbeiten] Deutschland
Hauptartikel: Gemeinde (Deutschland)
In Deutschland benutzt man für Orte oder Städte als politische Gemeinde oder Ortsgemeinde meist den vereinfachten Ausdruck „Gemeinde“, der aber auch andere regionalspezifische Gemeindeformen beinhaltet. Die Gemeindeordnungen werden von den Ländern beschlossen. Interkommunale Kooperationen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit erfordern, erfolgen im Rahmen eines Gemeindeverbandes.
In Deutschland wird die Gemeinde in der LAU-2-Ebene (der früheren NUTS5) eingeordnet, während die Verwaltungsgemeindschaften in LAU-1 eingereiht werden.
[Bearbeiten] Österreich
Hauptartikel: Gemeinde (Österreich)
In Österreich benutzt man meist den vereinfachenden Ausdruck Gemeinde, der aber auch andere regionalspezifische Gemeindeformen beinhaltet.
Sämtliche Gemeinden in Österreich werden bei LAU-2 eingeordnet. Die LAU-1-Ebene wird nicht verwendet.
[Bearbeiten] Schweiz
Hauptartikel: Gemeinde (Schweiz)
Die Bezeichnung politische Gemeinde (dt. Gemeinde: fr. commune, bourgeoisie, it. comune, rm. vischnauncas) wird in der Schweiz aufgrund einer intensiveren Präsenz der Bezeichnungen weiterer Gemeindearten sehr viel häufiger, verbindlicher und auch amtlich benutzt. Ferner kann dort darunter auch die Gesamtheit aller stimmberechtigten Einwohner einer politischen Gemeinde verstanden werden; der Begriff der ‚Gemeinde‘ bezeichnet dann die Stimmgemeinde bzw. das Stimmvolk.
Gemeindebegriffe in der Schweiz:
- Politische Gemeinde, auch Einwohnergemeinde, Ortsgemeinde (Kantone Thurgau, Glarus), [commune] bourgeoise, vischnanca burgaisa
- Bürgergemeinde, auch Burgergemeinde, Ortsgemeinde (Kanton St. Gallen), Ortsbürgergemeinde, Tagwen, [commune] bourgeoise, vischnanca burgaisa
- Gemischte Gemeinde (Kanton Bern; Einwohnergemeinde und Bürgergemeinde vereinigt)
- Zivilgemeinde (Kanton Zürich)
- Kirchgemeinde
- Munizipalgemeinde
- Schulgemeinde
Siehe auch:
- Gemeindedualismus (Schweiz, v. a. Kanton Thurgau)
- Zweckgemeinde
[Bearbeiten] Weitere Länder
- China: siehe Gemeinde (China)
- Dänemark: siehe Kommune (Dänemark)
- Finnland: siehe Gemeinde (Finnland)
- Frankreich: siehe Gemeinde (Frankreich)
- Italien: siehe Italienische Gemeinden
- Jugoslawien und dessen Nachfolgestaaten Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina und Mazedonien: siehe Opština
- Niederlande: siehe Gemeinde (Niederlande)
- Norwegen: siehe Kommune (Norwegen)
- Polen: siehe Gmina
- Portugal: siehe Freguesia
- Schweden: siehe Gemeinde (Schweden)
- Spanien: siehe Municipio
- Südafrika: siehe Gemeinde (Südafrika)
- Japan : siehe Shi, Bezirke Tokios, Machi, Mura
- Vereinigte Staaten: siehe Town, City, Township
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Evamaria Engel: Die deutsche Stadt im Mittelalter. München 1993, ISBN 3491961351.
- Peter Blickle: Art. Gemeinde, Gemeindeverfassung, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, hrsg. von Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüller und Christa Bertelsmeier-Kierst als philologischer Beraterin. Redaktion: Falk Hess und Andreas Karg, Berlin: Erich Schmidt Verlag, 2009, 9. Lieferung, Sp. 47-54. ISBN 978-3-503-07911-7
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