Exzellenz (Titel)
Exzellenz (aus dem Lateinischen excellentia = Herrlichkeit) ist das Ehrenprädikat in der Anrede von Persönlichkeiten in hervorragender amtlicher Stellung.
Der Titel wurde von den Königen der Franken, der Langobarden und den deutschen Kaisern bis zum 14. Jahrhundert geführt und wurde etwa seit dem Anfang des 17. Jahrhunderts zum Ehrenprädikat höchster Zivilbeamter – Minister, Gesandter, Wirklicher Geheimer Räte usw. Beim deutschen Militär führten ihn bis 1918 die Generale und Admirale vom Generalleutnant und Vizeadmiral aufwärts. In Russland trugen ihn bis 1917 Staatsbeamte vom Wirklichen Staatsrat und Offiziere vom Generalmajor aufwärts. Die Großkreuzträger der meisten europäischen Orden hatten ebenfalls das Recht auf dieses Ehrenprädikat.
Nach deutscher Konvention bzw. dem Protokoll sind Exzellenzen (Anrede + Anschrift: Seine Exzellenz der ...):
- die Staatsoberhäupter fremder Staaten (sofern keine Monarchen)
- die Regierungschefs fremder Staaten
- die Mitglieder fremder Regierungen im Range eines Ministers
- die ausländischen Botschafter im Empfängerland
- der Apostolische Nuntius
- evangelische Bischöfe (in Deutschland unüblich)
- katholische Bischöfe, Erzbischöfe, sowie Würdenträger gleichen Ranges (außer denen, die Kardinalswürde besitzen) (Bsp. Seine Exzellenz der hochwürdigste Herr (Erz-)Bischof ...)
- orthodoxe Titular- und Vikariatsbischöfe
Parlamentspräsidenten werden gemäß dieser Konvention nicht als Exzellenz angesprochen, da sie, als das Prädikat vergeben wurde, keine Rolle in den diplomatischen Beziehungen spielten.
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